Schade dass die Blinklichter nicht beibehalten worden sind. Um 1990 war zumindest auf der Straße an der du stehst ein Blinklicht in quadratischer Mini-Ausführung vorhanden.
Aber dann alles umbauen und dann die neue Anlage nicht nutzen, nenene... :D
@VAHRoyal Dieser BÜ war ja letztlich der Grund, warum hier heute nur eine "Spielzeugbahn" fährt und die neue Anlage nicht genutzt wird (siehe Beschreibung).
ja, von sowas hab ich auch schon gehört, obwohl das noch vor meiner Zeit war...man...nur weil irgendein trottel nicht aufpasst wird die strecke stillgelegt??? da kenn ich ne Strecke, die wär schon 5mal(mindestens) stillgelegt, und unsere wäre auch schon stillgelegt...
Naja, schade, dass der BÜ ausser betrieb ist, aber sehr schöne aufnahme.
Willkommen im Schmalspurklub! ;-) Tolle Aufnahme. Die Geschichte dieses Bahnübergangs ist aber wirklich kurios. Wie kann es denn zu so einem Urteil kommen, fragt man sich doch, so traurig der Fall auch ist.
@TheGondorian Wenn jemand totgefahren wird, dann ist das selbstverständlich traurig (außer, jemand wirft sich z. B. vorsätzlich vor einen Zug, da hab ich auch kein Verständnis für).
Natürlich missachtet man keine Haltzeichen, aber wer weiß, inwieweit die Schülerin selbst an ihrer Ablenkung schuld war. Ohne das genau zu wissen, darf man doch nicht einfach so pietätlos über das Mädchen herziehen.
Außerdem ist es auch traurig für den Lokführer, der möglicherweise ein Trauma davongetragen hat.
@994652 Ich finde es keineswegs traurig, wenn z.B. Jugendliche, weil sie den BÜ nicht benutzen wollen, über die Gleise gehen und dann togefahren werden. Wer da später von Trauer spricht, hat von mir kein Verständnis.
@TheGondorian Habe ich das behauptet? Hier wurde nun aber offensichtlich ein Bahnübergang benutzt, und Du zeigst dennoch kein Verständnis. Rechtlich ist der Fall eigentlich klar (umso kurioser das Gerichtsurteil), aber absichtlich hat sie sich bestimmt nicht totfahren lassen und ob das purer Leichtsinn war, wird man wohl nicht nachprüfen können. Daher ist es in meinen Augen absolut pietätlos, das der Toten zu unterstellen.
@TheGondorian Also ich hatte ja bisher eine hohe Meinung von Dir, aber was Du hier schreibst, ist ja unglaublich. Hast Du das Urteil je gelesen? Der BÜ war völlig unzureichend gesichert, es gab kein entspr. Gefahrzeichen, die Kreuzung unübersichtlich und die Verkehrsdichte hoch. Das Mädchen, das von dem Zug erfasst wurde, war 7 Jahre alt und mit der Verkehrssituation völlig überfordert. Auch folgt die Haftung im Bahnrecht nicht ausschl. nach der "Schuld" am Unfall, sondern aus Betriebshaftung.
@tswane0 Hast du das Urteil je verstanden? Und kennst du die gesetzlichen Regelungen? Der Betreiber hat sich voll und ganz an die geltenden Gesetze gehalten, was auch bedeutet, dass der Übergang zureichend gesichert war! Weiterhin werden Schilder, was du wohl mit Gefahrenzeichen meinst, von der Gemeinde aufgestellt (wenn welche fehlten ebenfalls nicht der Bahn zuzurechnen). Und wenn das Mädchen überfordert war, ist das ganz offensichtlich kein Fehler des Bahnbetreibers, sondern der Eltern!
@VT2E Warum die Eltern? Das Kind war ohne Eltern auf dem Schulweg. Es ist neurologisch anerkannt, dass Kinder rein quantitativ nicht so viele Reize erkennen und verarbeiten können wie Erwachsene. Das Kind konnte die Situation gar nicht erfassen. Außerdem hatte das Kind lt. Urteil damals eine Sichthöhe von 115-117cm; konnte also, da sie aus einer Parallelstr. kam, das Blinklicht nicht sehen; Ihrer Straße war keins zugewandt. Bei Interesse kann ich Dir das Urteil im Volltext zukommen lassen! mfG
@tswane0 Wenn das Kind, wie du schreibst, die Situation gar nicht erfassen konnte (was ich auch nicht bezweifeln würde), dann ist es eindeutig ein Fehler der Eltern! Einem Erwachsenen würde man durchaus zumuten können, auch ohne ihm zugewandtes Blinklicht anhand der Schienen im Boden die mögliche Gefahr eines herannahenden Zuges erkennen zu können. Und in genau dem Punkt haben dann die Eltern versagt, da sie es offenbar versäumt haben, ihrem Kind diesen Gefahrenpunkt aufzuzeigen und zu erklären.
@sebbethekin Der Ausschaltkontakt inklusive der Induktionsschleifen liegt noch, letztere sind mit der Umspurung auch angepasst worden - aber vielleicht fehlte es an geeignetem Personal um die Anlage zu warten, einer Abnahme oder einfach den finanziellen Mitteln, den einzigen technisch gesicherten BÜ weiter zu betreiben.
Schönes Video!
Schade dass die Blinklichter nicht beibehalten worden sind. Um 1990 war zumindest auf der Straße an der du stehst ein Blinklicht in quadratischer Mini-Ausführung vorhanden.
Aber dann alles umbauen und dann die neue Anlage nicht nutzen, nenene... :D
VAHRoyal 2 months ago
@VAHRoyal Dieser BÜ war ja letztlich der Grund, warum hier heute nur eine "Spielzeugbahn" fährt und die neue Anlage nicht genutzt wird (siehe Beschreibung).
VT2E 2 months ago
ja, von sowas hab ich auch schon gehört, obwohl das noch vor meiner Zeit war...man...nur weil irgendein trottel nicht aufpasst wird die strecke stillgelegt??? da kenn ich ne Strecke, die wär schon 5mal(mindestens) stillgelegt, und unsere wäre auch schon stillgelegt...
Naja, schade, dass der BÜ ausser betrieb ist, aber sehr schöne aufnahme.
Bahnfanatiker 1 year ago
Des bringts auch wirklich eine Lichtzeichenanlage da hinzustellen und sie dann nicht zu nutzen ... Aber schönes Video !!
UndergroundBerlin 1 year ago
Interesting to see the new crossing not working.
TheGondorian 1 year ago
@TheGondorian So you're going on an English trip now? :D
UndergroundBerlin 1 year ago
Willkommen im Schmalspurklub! ;-) Tolle Aufnahme. Die Geschichte dieses Bahnübergangs ist aber wirklich kurios. Wie kann es denn zu so einem Urteil kommen, fragt man sich doch, so traurig der Fall auch ist.
994652 1 year ago
@994652 Traurig? Wer die eindeutigen Haltzeichen (jaja, Sonne im Rücken, laute Musik) missachtet, der hat Pech und dem darf keine Trauer gelten.
TheGondorian 1 year ago
@TheGondorian Wenn jemand totgefahren wird, dann ist das selbstverständlich traurig (außer, jemand wirft sich z. B. vorsätzlich vor einen Zug, da hab ich auch kein Verständnis für).
Natürlich missachtet man keine Haltzeichen, aber wer weiß, inwieweit die Schülerin selbst an ihrer Ablenkung schuld war. Ohne das genau zu wissen, darf man doch nicht einfach so pietätlos über das Mädchen herziehen.
Außerdem ist es auch traurig für den Lokführer, der möglicherweise ein Trauma davongetragen hat.
994652 1 year ago
@994652 Ich finde es keineswegs traurig, wenn z.B. Jugendliche, weil sie den BÜ nicht benutzen wollen, über die Gleise gehen und dann togefahren werden. Wer da später von Trauer spricht, hat von mir kein Verständnis.
TheGondorian 1 year ago
@TheGondorian Habe ich das behauptet? Hier wurde nun aber offensichtlich ein Bahnübergang benutzt, und Du zeigst dennoch kein Verständnis. Rechtlich ist der Fall eigentlich klar (umso kurioser das Gerichtsurteil), aber absichtlich hat sie sich bestimmt nicht totfahren lassen und ob das purer Leichtsinn war, wird man wohl nicht nachprüfen können. Daher ist es in meinen Augen absolut pietätlos, das der Toten zu unterstellen.
994652 1 year ago
@TheGondorian Also ich hatte ja bisher eine hohe Meinung von Dir, aber was Du hier schreibst, ist ja unglaublich. Hast Du das Urteil je gelesen? Der BÜ war völlig unzureichend gesichert, es gab kein entspr. Gefahrzeichen, die Kreuzung unübersichtlich und die Verkehrsdichte hoch. Das Mädchen, das von dem Zug erfasst wurde, war 7 Jahre alt und mit der Verkehrssituation völlig überfordert. Auch folgt die Haftung im Bahnrecht nicht ausschl. nach der "Schuld" am Unfall, sondern aus Betriebshaftung.
tswane0 1 year ago
@tswane0 Hast du das Urteil je verstanden? Und kennst du die gesetzlichen Regelungen? Der Betreiber hat sich voll und ganz an die geltenden Gesetze gehalten, was auch bedeutet, dass der Übergang zureichend gesichert war! Weiterhin werden Schilder, was du wohl mit Gefahrenzeichen meinst, von der Gemeinde aufgestellt (wenn welche fehlten ebenfalls nicht der Bahn zuzurechnen). Und wenn das Mädchen überfordert war, ist das ganz offensichtlich kein Fehler des Bahnbetreibers, sondern der Eltern!
VT2E 1 year ago
@VT2E Warum die Eltern? Das Kind war ohne Eltern auf dem Schulweg. Es ist neurologisch anerkannt, dass Kinder rein quantitativ nicht so viele Reize erkennen und verarbeiten können wie Erwachsene. Das Kind konnte die Situation gar nicht erfassen. Außerdem hatte das Kind lt. Urteil damals eine Sichthöhe von 115-117cm; konnte also, da sie aus einer Parallelstr. kam, das Blinklicht nicht sehen; Ihrer Straße war keins zugewandt. Bei Interesse kann ich Dir das Urteil im Volltext zukommen lassen! mfG
tswane0 1 year ago
@tswane0 Wenn das Kind, wie du schreibst, die Situation gar nicht erfassen konnte (was ich auch nicht bezweifeln würde), dann ist es eindeutig ein Fehler der Eltern! Einem Erwachsenen würde man durchaus zumuten können, auch ohne ihm zugewandtes Blinklicht anhand der Schienen im Boden die mögliche Gefahr eines herannahenden Zuges erkennen zu können. Und in genau dem Punkt haben dann die Eltern versagt, da sie es offenbar versäumt haben, ihrem Kind diesen Gefahrenpunkt aufzuzeigen und zu erklären.
VT2E 1 year ago
Knuffig :)
Die Lichtzeichen scheinen ja im Gegensatz zu den ehemaligen Blinkern überhaupt nicht zu funktionieren
sebbethekin 1 year ago
@sebbethekin Der Ausschaltkontakt inklusive der Induktionsschleifen liegt noch, letztere sind mit der Umspurung auch angepasst worden - aber vielleicht fehlte es an geeignetem Personal um die Anlage zu warten, einer Abnahme oder einfach den finanziellen Mitteln, den einzigen technisch gesicherten BÜ weiter zu betreiben.
VT2E 1 year ago
incredible going away shot
crazyrailfan152 1 year ago