Ordungswidrigkeiten sind seit 2007 nicht mehr zu ahnden...
Zweites Gesetz über Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz, unter bundesgesetzblatt.de, Nr. 59. 2007, nachzulesen, Artikel 57.
Es wurde das Einführungsgesetz aufgehoben, und da dies zusammen mit dem Ordungswidrigkeitengesetz verabschiedet wurde, und darin wie bei anderen Einführungsgesetzen Geltungsbereiche definiert werden, keine Handungsbefugnis.
anfang negativ xD
ZwergSimon 8 months ago
Ordungswidrigkeiten sind seit 2007 nicht mehr zu ahnden...
Zweites Gesetz über Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz, unter bundesgesetzblatt.de, Nr. 59. 2007, nachzulesen, Artikel 57.
Es wurde das Einführungsgesetz aufgehoben, und da dies zusammen mit dem Ordungswidrigkeitengesetz verabschiedet wurde, und darin wie bei anderen Einführungsgesetzen Geltungsbereiche definiert werden, keine Handungsbefugnis.
Außerdem:
Artk 120 + 139 Grundgesetz=Besatzungsrecht!
sternenschwaermer 1 year ago