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  • Nein, ein Verständnisproblem. Der Begriff der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nur auf die Kaskoversicherung. In der Haftpflicht zahlt die Versicherung die Kosten des Unfallgegners (fast) immer. Nur bei Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers (Alkohol, Drogen, Aufklärungspflicht) oder nicht gezahlten Prämien kann der Versicherer in Regress gehen. Anders bei Vorsatztaten: Dann muss sich der Geschädigte direkt mit dem Unfallverursacher auseinandersetzen. Sorry für das Missverständnis.

  • ganz schlecht, ich wollte da meine vers machen, und bekam erst 7 tage danach auf meine individuelle anfrage eine Standard antwort.. Aubacke nie wieder internetversicherung. Sorry, Boys

  • Lüge!!! Die Haftpflicht zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit! Siehe VVG!

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