Added: 2 years ago
From: Systemmedien1983
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All Comments (381)

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  • habe ich was verpasst ???? amerikanischen Konzentrationslagern?????????? ... steht zumindest hier in der beschreibung des videos ....

    oder meinen die die amerkanische/mexikanische grenze? xD

  • scheiß egal japan und russland haben auch keinen friedensvertrag zudem wer sagt den das der 2wk schon vorbei ist er geht im verborgenen weiter zwischen den idiologien zwischen links und rechts herrscht in meinen augen noch immer krieg nur in einer anderen vorm

  • penner! geh arbeiten!

  • b82b42b84b85b83b83 retake gogo

  • und die Merkel, die will keinen >:(

  • Nicht Deutschland bzw. das Deutsche Reich, sondern die Wehrmacht hat kapituliert.

  • was soll denn dieses unnötige sich gegeneinander etwas beweisen zu wollen? Wir wissen doch langsam mal echt wie es ist oder etwa nicht? @Orangerider

    Ich glaub du bist echt vom Staatsschutz. Denn du bist doch der jenige der die ganze Zeit wenn man mal drauf achtet nichts anderes sagt als:" Egal wie es ist und was stimmt oder nicht, es kommt drauf an wer am längeren Hebel sitzt." Und das sagt mir, du musst ein ganz besonderes Interesse verfolgen, die BRD GmbH so hoch zu loben, alles NORMAL gelle..

  • Also läuft der Krieg eigentlich noch, oder?

  • Mit der Gründung der BRD ist das aber hinfällig!

  • nato.

  • Was ein Genscher labert, interessiert keinen.

    Die Fakten sagen: Der Überleitungsvertrag von 1952/55 und selbst der dazu gehörige Notenwechsel vom 27./28.9.1990 sprechen den "fehlenden Friedensvertrag" offen an!

    Da kann die Stasidrohne Orangerider aus der Lennestr. schwurbeln wie sie will.

  • @Deutschland1937 Unsinn. Das steht dort nicht. 

  • @0rangerider Dann Augen auf im Straßenverkehr. Da hat wohl Dein Dienstherr, aus der Lennestr. vom Staatschutz Berlin, wieder mal geschlampt.

  • @Deutschland1937 Geh erst mal wieder in die Grundschule. Die haste offensichtlich geschwänzt.

  • @0rangerider Ist das Deine Argumentation?

  • @Deutschland1937

    Falsch.

    Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen, gestufte Teilregelungen oder schlicht durch faktische Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen erfolgen.

    Es ist also volkommen egal ob jemals ein Dokument unterschrieben wurde mit dem Titel "Friedensvertrag" oder nicht. So eine Forderung ist schlicht obsolet.

  • @Sokra01 Und noch ein You Tube Kanal vom Staatsschutz Berlin. Geh wo anders hin spielen Du kleine Stasidrohne.

  • @Deutschland1937

    Argumentiere doch mal anstatt dummes Zeug zu quatschen.

    Denn wenn ich Staatsschutz wäre, warum würde ich dich dann erst auf Youtube ansprechen?

    Dann würde ich dich doch gleich einkassieren!

    Für Youtubevideos interessiert sich doch nicht einmal die CIA.

  • @Deutschland1937

    Halloooo, klopf,klopf.

    Für jemanden der sich Deutschland1937 nennt gibst du aber schnell auf.

    So wird das aber nix mit den Grenzen von 1937.

  • @Sokra01 Ich habe besseres zu tun, als mich mit einer Stasidrohne zu schreiben. Im Gegensatz zu Dir bekomme ich kein Geld um so eine Scheiße zu schreiben.

  • @Deutschland1937

    Ähmm, aber du HAST doch Zeit mir zu antworten. Immerhin tust du es doch hier. Aber na ja, du hast mir jetzt oft genug geantwortet um dich einzupeilen.

    Meine Jungs kommen demnächst mal vorbei, wir bringen dich in unseren Stasiknast dann haben wir genug Zeit zum Reden.

  • @Sokra01 Wie armselig Du nur bist. Mehrere YouTube Kanäle brauchst Du. Dich und Deine restliche Stasitruppe aus der Lennéstr. nimmt eh keiner mehr ernst. Schau Dich doch mal um bei YouTube. Verpiss Dich in Deine Krabbelgruppe.

  • @Sokra01 Wenn diese Forderung obsolet ist, warum sind dann immer noch 80.000 alliierte Soldaten hier stationiert? Warum hat Deutschland keine eigenen Atomwaffen, sondern "lässt" sie von den USA verwalten? Warum liegt unser GESAMTES Gold in Manhattan und nicht hier? Warum ist der Einfluss der englischen Sprache hier so hoch wie bei keiner anderen Kulturnation? Warum trifft sich unsere Politikerkaste im Geheimen, bei solchen Organisationen wie der Atlantik-Brücke? WEIL WIR EIN BESETZTES LAND SIND!

  • @liebling84 so ist es. Deutschland (oder was davon übrig ist) ist nur bedingt souverän, oder eben, "teilsouverän". Darum konnte seinerzeit G-Punkt Schröder zwar verhindern, am Krieg direkt teilzunehmen, nicht aber verhindern, dass die Amis im befahlen zu kooperieren; deswegen konnte Merkel auch nicht verhindern, dass Obama (vor seiner Wahl) in Berlin sprach.

  • @manoman0 Nun, ich würde sogar soweit gehen und behaupten, dass Deutschland ABSOLUT keine Souveränität besitzt! Dieses ganze "demokratische" Schauspiel ist meiner Meinung nach nur Fassade. ALLE Parteien, von rechts bis links,sitzen mit der internationeln Clique an einem Tisch.Sie lassen sich von Banken und Ölkartellen finanzieren,welche Interessen sie dann logischerweise auch vertreten.Wer die Linkspartei finanziert weiß ich nicht,wobei auch sie eine Internationale anbeten. Alles das selbe Vieh!

  • @liebling84 Soweit gehe ich nicht in meiner Aussage. Zur Linkspartei: Das ist ja die Mauer-Mörder-Partei. Dass eine solche Partei in Deutschland überhaupt gewählt wird, sagt viel über den geistigen Zustand der Bevölkerung aus. In diesem Sinne - und das mag zynisch klingen - ist es ganz gut ist Deutschland nur "teilsouverän" oder wie du meinst "absolut nicht souverän". Aber weisst du was? Das ist hohe Politik. Leb' dein Leben, mach' das Beste draus.

  • @manoman0 Das ist überhaupt keine hohe Politik. Das sind Abzockervereine, die alle wegen Hochverrats an die Wand gestellt gehören und uns jeden Tag mehr ausbluten lassen! Such mal hier nach "Das Fed" und klicke das erste Ergebnis an, dann weißt du, dass man auch dahingehend Energie investieren muss, gegen diesen Abschaum vorzugehen! Und was ist an den anderen Parteien besser, als an der Linkspartei? Sie alle sind Kriegsverbrecher, für Millionen Tote verantwortlich! Sie gehören alle weg! :-)

  • @liebling84 Ui, da is ja einer wütend =D . Mach's wie ich: Nicht mehr wählen. Wer wählt, ist mit dem Abzocker-System einverstanden. So läuft das.

  • @manoman0 Höre ich mich so an, als würde ich wählen gehen? Und natürlich bin ich wütend, da diese Bastarde, wie gesagt, für eine Versklavung Deutschlands und für große Kriegsverbrechen verantwortlich sind. Suche mal hier bei Youtube nach "Frieder Wagner" und klicke das erste Ergebnis an, dann weißt du was ich meine! Andererseits war mein Beitrag nur eine realistische Bestandsaufnahme. ;) Tatsächlich sieht es ganz genau so aus, wie ich schilderte. :-/

  • ... nicht beabsichtigt sind.‘" (Zit. nach Hans-Dietrich Genscher, Bundesaußenminister a.D.: "Erinnerungen". Siedler, S. 846.

    Der Vertrag über die ABSCHLIESSENDE REGELUNG in bezug auf Deutschland "ersetzt damit kraft seines auf mehr als Frieden gerichteten Inhalts jeden Friedensvertrag mit den Kriegsgegnern" (zit. nach Stern, "Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland", Bd. V, § 135, S. 2071).

    FAZIT: Ein Friedensvertrag ist heute, über 20 Jahre nach "2+4" und Dt. Einheit, gänzlich überflüssig.

  • "Die mir nicht unwillkommene Debatte nutzte ich dazu, das stillschweigende Einverständnis der Vier, es werde keinen Friedensvertrag und keine friedensvertragsähnliche Regelung mehr geben, offenkundig zu machen: ‚Die Bundesregierung schließt sich der Erklärung der vier Mächte an und stellt dazu fest, daß die in der Erklärung der vier Mächte erwähnten Ereignisse und Umstände nicht eintreten werden, nämlich daß ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragsähnliche Regelung nicht beabsichtigt ...

  • Apropos KRR-FAQ.net und dem schwachsinnigen Hetzvideo, das ohnehin in seiner Aussagekraft gegen Null tendiert: Alles was auf "KRR"-FAQ steht, ist fundiert und wissensch. haltbar mit stichhaltigen Argumenten belegt. Deshalb kann auch das Video dem nicht abträglich sein. Egal, ob die Adressangabe im Impressum nun stimmt oder nicht. Denn schließlich schreibt "KRR"-FAQ die Antworten gegen die "ideologischen Wahnvorstellungen" nicht selbst, sondern zitiert großflächig aus der jur. Standardliteratur.

  • Wer will schon einen Friedensvertrag?? Den braucht kein Mensch, wenn unlängst das Friedensvölkerrecht gilt. Ich als Deutscher will auch keineswegs, dass ein überflüssiger Friedensvertrag abgeschlossen würde, wenn dann die gesamte Reparationsfrage von neuem verhandelt werden müsste!

  • @0rangerider Was Du willst spielt keine Rolle. Das deutsche Volk hat darüber zu entscheiden. Um Kosten zu sparen könnte das Volk gleich über Art.146GG entscheiden. Dann könnte es auch was mit einer Verfassung werden.

  • @Deutschland1937 Weißt du überhaupt, was bei einem Friedensvertrag alles verhandelt werden müsste?! Wohl kaum, sondern würdest du ihn nicht fordern. Bei einem Friedensvertrag müsste sich Deutschland mit jedem einzelnen (!) kriegsbeteiligten Staat auseinander setzen (und das waren nicht wenige!!), um die Reparationszahlungen neu zu verhandeln. Das wäre nämlich wesentlicher Bestandteil eines Friedensvertrages. Der 2+4-Vertrag hatte darunter einen Schlussstrich gezogen - und das ist gut so!

  • @0rangerider Ach nee, wieder die alten Geschichten mit dem 2+4 Vertrag. Sorry, ich habe besseres vor, als mit Dir zu labern.

  • @Deutschland1937 Es interessiert doch niemanden, ob du etwas anerkennst oder nicht. Kein Mensch wird solch "KRR"-Reichsidioten und ihre Sympathisanten jemals ernst nehmen. Werd erwachsen!

  • Dann lege mal das völkerrechtliche Schreiben vor!!!!!

    Alles was die Politiker sagen ist Belang.

  • Wo sind nun die Quellenangaben???????

    Bekommen wir das nun hin?????

    Hat Dir Dein Vorgesetzter, Deiner Abteilung "Staatsschutz Berlin", noch immer nicht den Gesetzestext geben können.

    Nochmal: Belege anhand eines Gesetzestext, daß ein Gesetz KEINEN Geltungsbereich benötigt!

  • @Deutschland1937 ,

    bist du krank im Hirn?

    Ich habe nie bestritten, dass ein Gesetz einen Geltungsbereich benötigt. Aber dieser Geltungsbereich ergibt sich aus dem Hohheitsgebiet des Staates, dessen zuständiges Organ (bei uns der Bundestag bzw. die Landtage) das Gesetz beschlossen haben. Er muss nicht ausdrücklich im Gesetz angegeben sein.

    Du fragst nach einem Gesetzestext. Das steht in keinem Gesetz drin, es gehört zu unserer Rechtstradition. Und die ist über 2000 Jahre alt.

  • @Hottviller Absolut korrekt. Aber das können ja geschichtsrevisionistische Hinterwäldler und Nationalchauvinisten wie "Deutschland1937" (vulgo Nazis) nicht wissen. Sie haben weder Staats- und VerfR studiert, noch sind sie sonst in irgendeiner Weise mit akademischer Methodik vertraut. Es sind die typischen gescheiterten Existenzen oder aber minderjährige Möchtegerns, die irgendwo mal irgendetwas aufgeschnappt haben bzw. den "KRRs" (vulgo Rattenfängern) auf den Leim gegangen sind. Armselig!

  • @0rangerider Zum 1. ich verabscheue diese sogenannten KRR´s, wie auch Dich und Deine Kollegen in der Lennestr. vom Staatsschutz Berlin.

    Zum 2. Wer ist Nazi? Ich bestimmt nicht. Ich setze mich für Art. 146 GG und die Menschenrechte ein.

  • @0rangerider Nun zu Thema Nazis:

    Wer sind Nazis.

    Zum 1. wendet die BRD NAZIGESETZE an

    Zum 2. Wurde sie von NAZIS aufgebaut

    Habe 2 Videos dazu hochgeladen:

    watch?v=6oZM_cV5KBI

    watch?v=2aczf2XPX_s

    Wollen wir jetzt leugnen Du kleine Stasidrohne?

  • @Deutschland1937

    Zu 1. Natürlich wendet die Bundesrepublik auch Gesetze an, die aus der Zeit von 1933 bis 1945 stammen. Sofern jene Gesetze aber mit dem GG sowie unserer FDGO vereinbar sind, gibt es daran überhaupt nichts auszusetzen. Jeder andere Staat hat ebenso Gesetze, die aus früherer Zeit stammen. So ist etwa die Verfassung der USA über 200 Jahre alt, od. Russland hat ebenso Gesetze aus dem Stalinismus.

    Zu 2. Na und? In der DDR gab es sie auch - zugegebenermaßen weit weniger, aber trotzdem

  • @0rangerider Schon vergessen, die DDR gibt es nicht mehr.

    Zu Deinem 1. Punkt. Auch wieder Nur Käse. Der Schornsteinfeger mit seinem Nazigesetz verletzt Art 13 GG. Der hat mehr Rechte als die Polizei.

    Scheiße wenn man keine Ahnung hat. Leugnen wir weiter?

  • @Deutschland1937 Was hat das mit dem Rest deines Schwachsinns zu tun? Weder geht's hier um Schornsteinfeger (dessen Rechtsgrundlage auch nicht Art. 13 GG verletzt, wenn dem so wäre, hätte das BVerfG schon längst dazu etwas entschieden!) noch hat dieser mehr Rechte als die Polizei, weil das eine nicht mit dem anderen zu vergleichen ist. Aber sowas kann so einer wie du ja nicht wissen, weil er nicht studiert hat. Scheiße wenn man keine Ahnung hat, gell!

  • @0rangerider Zitat von Dir:"Sofern jene Gesetze aber mit dem GG sowie unserer FDGO vereinbar sind..."

    Und nochmals: Der Schornsteinfeger kann mit seinem Nazigesetz in Deine Wohnung, wie er lustig ist. Klarer Verstoß gegen Art.13GG. Und mit Deinen sog. Richtern kannst Du es auch lassen. Wir haben noch keinen ges. Richter (Art.101 GG) angetroffen. Und unabhängig sind die Pfeiffen auch nicht (Art.97GG). Sie das GGGericht. Haben fast alle ein Parteibuch.

  • @Deutschland1937 Nein, das ist kein Verstoß gegen Art. 13 GG. Nenn mir seriöse wissensch. Quellen, die das behaupten; deine Privatmeinung dazu ist irrelevant! Art. 101 GG hat mit dem auch nichts zu tun (auch hier gilt: bring seriöse Quellen!). Und natürlich sind sie auch unabhängig iSv Art. 97 GG. Wenn dem nicht so wäre, bring Beweise (d.h. keinen selbstausgedachten Bockmist!). Aber es ist schon bemerkenswert, dass so einer wie du sich auf das GG beruft und es gleichermaßen als ungültig abweist.

  • @0rangerider Beweise? Gehe mal an die Gerichte. Finanzgericht Leipzig: Frage an die sog. Richterin ob sie gesetzl. Richterin nach Art.101 sei. Antwort: Wir tun mal so als wenn ich es bin. 20 Zeugen anwesend. Fehlende Geschäftsverteilerpläne obwohl diese nach GVG 21(e) auszuliegen haben, eine kleine Voraussetzung für den ges. Richter..........

    Denke das reicht. Du hast echt keinen Plan von der Realität. Komm doch mal mit zu den Gerichten, habe viel Spaß dort.

  • @Deutschland1937 Dann versuche doch, dagegen zu klagen und trage deine Vorwürfe dort vor. Wenn deine Klage erfolgreich und gut begründet war, lass es mich wissen. Aber solange verschone mich bitte mit deinem haltlosen Gerede. Und beileibe ist deine Privatmeinung kein Beweis.

  • @0rangerider Das war Dein bester.

  • @Deutschland1937,

    bist du krank im Hirn? Du hast zu belegen, weshalb im Gesetz der Geltungsbereich angegeben sein muss.

    Dass ein Gesetz keinen Geltungsbereich benötigt, habe ich nie behauptet. Nur dieser Geltungsbereich ergibt sich aus der Person des Gesetzgebers. Vom Bundestag beschlossene Gesetze gelten automatisch in ganz Deutschland. Darin sind sich alle Juristen einig. In allen anderen Staaten ist dies genau so. Bei Kaiser Wilhelm war dies nicht anders gewesen.

  • Also belege du bitte, dass in einem Gesetz stets der Geltungsbereich angegeben sein muss. Aber genau dies kannst du nicht.

    Die geistigen Durchfälle deiner Rechtsmentoren à la Ludowici und Krachinsky sind nun mal keine Rechtsnorm, sondern schlicht und einfach an den Haaren herbeigezogener Blödsinn.

  • @Hottviller Ich habe nichts anderes von Dir erwartet. Wie immer Nebelgranaten und geschwurbel. Du kannst Deinen Müll also nicht belegen. Danke, mehr wollte ich nicht.

  • @Deutschland1937 ,

    es tut mir sehr leid für dich. Aber für jemanden, der so blind ist wie du, kann man mit dem klarsten Licht nichts ausrichten.

    Du weißt weder was ein Staat ist, noch eine Staatsangehörigkeit, du weißt nicht was ein Gesetz ist, eine Verordnung und eine Satzung. Was du von dir gibst, ist ausschließlich horrender Blödsinn.

    Du bist diskussionsunfähig, merkbefreit und erkenntnisresistent.

  • @Hottviller Zitat:" Vom Bundestag beschlossene Gesetze gelten automatisch in ganz Deutschland. "

    Hast Du mir auch noch nicht belegt. Wo ist die Quellenangabe? Welche Norm sagt das? Oder ist das wieder so eine persönliche Meinung von Dir und Deinen Kollegen aus der Lennestr. ??????

  • @Deutschland1937 ,

    du verlangst also von mir, dass ich dir ein Gesetz nenne, in dem drin steht, was in einem Gesetz drinzustehen hat.

    Es gibt kein solches Gesetz. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

    Oh, ich vergaß, du betrachtest dich ja als Reichsdeutscher. Und Reichsdeutsche haben sowas ja nicht.

    Merkst du nicht, wie du dich hier langsam der Lächerlichkeit aussetzt?

    Nach deiner Ansicht hat es seit 1871 in Deutschland kein gültiges Gesetz mehr gegeben.

  • @Hottviller Danke für Deine Antwort. Hatte nichts anderes erwartet.

    Wie kommst Du darauf, daß ich mich als Reichsdeutscher bezeichne?

    Ich bin Deutscher mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit (RuStaG §1) in Verbindung mit Art.116GG. Man sollte schon etwas Ahnung haben. Du hast ebend keinen Plan von rechtlichen Sachen.

  • @Deutschland1937,

    Reichsdeutscher ist in meinen Kreisen die Bezeichnung für einen Reichsspinner. Und mit deiner Antwort hast du duch endgültig als ein solcher geoutet und zugegeben, dass du von dem, was du von dir gibst, keine Ahnung hast.

    Zum Beispiel weißt du nicht, was unmittelbare Reichsangehörigkeit überhaupt bedeutet. Denn du hast sie nicht, für den Fall, dass du die alte Fassung dieses Gesetzes als heute noch verbindlich ansiehst.

    Und wo hat das RuStaG seinen Geltungsbereich?

  • @Hottviller Im Gegensatz zu Dir, bin ich der deutschen Sprache mächtig. Gute Beispiele sind die Worte "unmittelbar", "Staatsangehörigkeit", "Verordnung".....

    Das RuStaG bestand unverändert bis 2000. Man hat mir danach die Staatsangehörigkeit geraubt. Klarer Verstoß gegen die MRK. Naja, Menschrechte gelten in der Firma BRD nicht.

    WO BLEIBT NUN ENDLICH DER GEFORDERTE TEXTNACHWEIS?????

  • @Deutschland1937 ,

    in rechtlichen Fragen bist du ein Analphabeth. Ich kann dir keinen Text liefern, den es nicht gibt.

    Nirgends ist festgelegt, dass in einem Gesetz der Geltungsbereich angegeben sein muss oder nicht. Es ist eben allgemeiner Konsenz, dass der Geltungsbereich sich aus der Person des Gesetzgebers ergibt, und zwar weltweit.

    Lediglich Reichsidioten wie du haben das noch nicht begriffen. Ist halt ne Form von Geisteskrankheit bei euch.

    reichling(punkt)wordpress(punk­t)com

  • @Hottviller Dann Beweise es doch endlich!!!!!!!

    Deine BRD Hetzseite gibt es wohl immer noch. Den Scheiß glaubt Dir doch eh keiner mehr.

  • @Deutschland1937 ,

    du verkennst etwas. Seit Bestehen des Staates Deutschland, also seit 1871, wird in den Gesetzen kein Geltungsbereich angegeben, weil man davon ausgeht, dass sich der Geltungsbereich aus dem Gesetzgeber ergibt, also identisch ist mit dem Hohheitsbereich des Staates, der die Gesetze erlässt.

    Du behauptetest jetzt das Gegenteil. Es liegt also an dir, dies zu beweisen, und nicht nur zu behaupten. Denn behaupten kann man viel.

  • @Hottviller Ich habe überhaupt nichts behauptet. Jetzt bring doch erstmal den Quellennachweis!!!! Können oder wollen wir nicht geehrter Hottviller.

  • @Deutschland1937 ,

    nimm eben als Quelle mein umfassendes Wissen in diesen Fragen.

    Aber du bist ja nicht in der Lage, mir eine Quelle zu nennen, die besagt, das ich nicht recht habe. Und da so wie ich es behaupte, in Deutschland seit 1871 verfahren wird, ist die Möglichkeit nicht von der Hand zu weisen, dass ich richtig lese.

    Entweder waren alle Juristen bisher Idioten oder du bist einer. Was ist wahrscheinlicher?

  • @Hottviller Danke für nichts. Du bringst es nicht. Da vertraue ich dann doch eher den Juristen die ich kenne und nicht einen kleinen popeligen Beamten von der Stasi.

  • @Deutschland1937 ,

    du vertraust also den von dem geistenkranken Westerberliner Reichsbahner Ebel ausgebildeten reichsrechtlichen Rechtssachverständigen mehr, als den an der Universität ausgebildeten Juristen.

    Ein Jurist, der deiner Meinung folgt, ist gar nicht in der Lage, dich vor Gericht zu vertreten, da das Gericht für ihn nicht existent bist.

    Du bist und bleibst eben ein Reichsdepp.

    Im Gegensatz zum Deutschen Reich ist die Bundesrepublik D3eutschland international anerkannt.

  • @Hottviller Nein Du Spinner, ich traue den Juristen, wovon sogar 2 in meiner Straße wohnen. Ich traue meinem Nachbarn, der Prof. für Geschichte an der DHFK gelehrt hat. Ich traue nicht solchen Spinnern wie Dir, die dafür bezahlt werden, leute zu verblöden.

    Die BRD ist anerkannt, da dieser Nazischmarotzerverein das Geld der deutschen in der Welt verteilt.

    Du bsit halt nur eine kleine Stasidrohne. Wann hattet Ihr Schichtwechsel?

  • @Deutschland1937 ,

    da du ständig Dinge behauptest, die juritisch unhaltbar sind, habe ich so meine Zweifel an der Qualifikation deiner Juristen.

  • @Hottviller Leider wie immer eine persönliche Meinung, die keinen interessiert. Einer davon arbeitet im Innenministerium Sachsen. Sicher hat der keine Ahnung, Du armer Spinner. Als Stasimitarbeiter hast Du keine Jurastudium. Du hast nichts weiter als einen Antwortkatalog. Man merkt auch, wenn bei Schichtwechsel ist.

  • @Deutschland1937 ,

    wenn er deine Meinung teilt, dann arbeitet er bei einer Behörde, die es seiner Auffassung nach gar nicht gibt. Sowas nennt man schizophren. Er wäre also dienstunfähig.

    Frag doch mal den Amtsrichter in Halle, der einen deiner Freunde aufgefordert hat, aus dem Fenster zu schauen oder eine Deutschlandrundfahrt zu machen, um sich zu überzeugen, dass es die Bundesrepublik Deutschland wirklich gibt.

    Deine juristischen Ausführungen waren bisher ausschließlich Blödsinn gewesen.

  • @Hottviller Zum ersten 1. teilen wir nicht ganz eine Meinung. Er bestätigt das ein Gesetz einen Geltungsbereich haben muß.

    zum 2. scheinst Du das Urteil von Halle nicht zu kennen. Deiser sog. Richter behauptete das Gegenteil, was mehere Gerichte festgestellt haben, daß das Deutsche Reich nicht existiert. Das dieser sog. Richter eine an der Klatsche hat, hat er damit klargestellt. Ich kenne den Betroffenen. Wir hatten sofort Strafantrag gestellt.

  • @Deutschland1937 ,

    ich habe nie behauptet, dass ein Gesetz keinen Geltungsbereich haben muss. Der Geltungsbereich ergibt sich aber logischerweise aus der Person des Gesetzgebers und muss nicht eigens im Gesetz angeführt werden.

    Angeführt werden muss aber, wenn das Gesetz nicht im gesamten Staatsgebiet gelten soll. Von 1957 bis Juli 1959 war deshalb in nicht wenigen Gesetzen zu lesen: Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.

  • Und bis 1990 hieß es für verschiedene Gesetze des Bundes, dass sie nicht im Land Berlin gelten.

    Ich gehe davon aus, dass du deinen Juristen völlig falsch verstanden hast. Und das Urteil des Richters von Halle hast du auch nicht kapiert.

  • @Hottviller Du drehst und wendest Dir alles wie Du es brauchst. Selbstverständlich gelten verschiedene Gesetze des Bundes nicht in Berlin. Berlin hat bis jetzt Sonderstatus. Deshalb sitzt doch die wichtigere Verwaltung in Bonn.

  • @Deutschland1937 ,

    oh, das Bundeskanzleramt sitzt in Bonn? Und das Innenministerium?

    Das war mir bis jetzt neu gewesen.

    Du schreibst wieder mal Müll. Einen Sonderstatus für Berlin gibt es seit dem 3. Oktober 1990 nicht mehr. Nach dem 2+4-Vertrag bildeten die frühere BRD, die DDR und Berlin das vereinte Deutschland. Berlin gehört also jetzt ohne Wennund Aber zu Deutschland.

    Ich drehe und wende mir nicht alles, wie ich es brauche, du verstehst nur alles so, wie es dir in den Kram passt.

  • @Hottviller Und wieder beim Lügen erwischt. Das lassen wir mal stehen und hören auf mit schreiben.

  • @Deutschland1937 ,

    wie? Du, die Personifizierung der Lüge und des Wahns bezichtigst mich der Lüge?

    Ich habe das Urteil von Halle im Volltext vorliegen, und ich kenne es.

    Wessen wollt ihr den Richter beschuldigen? Dass er nicht mehr länger bereit ist, zu eurem Blödsinn Stellung zu nehmen?

  • @Hottviller Wie Bitte???

    Er setzt sich über das Grundgestzgericht, der kleine Richter vom AG.

    Ich habe auch den Volltext vorliegen.

  • @Deutschland1937 ,

    es gibt kein Grundgesetzgericht in Deutschland. Unser oberstes Gericht nennt sich Bundesverfassungsgericht.

    Wenn du auf das Urteil von 1973 anspielen willst, so darf ich dir sagen, dass sich dieses Urteil auf das Grundgesetz stützte, wie es 1973 bestanden hatte. Am 3. Oktober 1990 hat sich diese Verfassungslage entscheidend geändert.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes herausgestellt. Und die ist 1990 erfolgt.

  • @Hottviller Ach nee. Nicht schon wieder die alte Leier von einer angebl. Wiedervereinigung, Du Nazi.

    

  • @Hottviller Wir drehen uns im Kreis. Du schreibst nur Käse. Mir ist die Zeit zu schade dafür. Ich bekomme da nicht bezahlt. Trotz allem bist Du ein Nazi.

  • @Deutschland1937

    1. Zur Wiedervereinigung

    1976 war ich zum ersten Mal in der DDR gewesen. Ich musste eine stark gesicherte Grenze überqueren, wurde mehrmals kontrolliert.

    Vor ein paar Jahren war ich wieder in Sachsen-Anhalt. An der Grenze stand lediglich ein Schild: Willkommen in Sachsen-Anhalt. Keine Kontrolle.

    Es gab also keine Wiedervereinigung?

    Und jetzt zum im Kreis drehen. Ist es meine Schuld, dass du nicht in der Lage bist, einfachste Zusammenhänge zu verstehen?

  • @Hottviller Es kam zu einem Zusammenschluß von 2 Gebieten, mehr nicht. Hätten wir eine Wiedervereinigung, hätten wir den Gebietsstand von 1937. Siehe dazu mehrere Videos von Schäuble, Schilly und Konsorten hier bei You Tube.

    Du kleiner Nazi kannst das aber nicht wissen. Und jetzt kannst Du schwurbeln wie Du willst.

  • @Deutschland1937 ,

    Du hast Berlin vergessen. Das kam ja auch noch hinzu. Aber außer diesen Gebieten, die 1990 zusammengeschlossen wurden, gab es keine weiteren deutschen Gebiete mehr. Die Gebiete jenseits von Oder und Neiße gehören nun mal völkerrechtlich zu Polen bzw., was die Region Königsberg angeht, zu Russland.

    Was irgendwann mal Schäuble, Schilly und Konsorten dazu gesagt haben, ist völkerrechtlich ohne Belang.

  • @Deutschland1937 ,

    meine Hetzseite hat täglich einige hundert Besucher. Ich finde das nicht gerade überschwänglich, aber offenbar lesen doch mehr meine Seite, als du dir vorstellst.

  • @Hottviller Einige Hundert? Nur.

  • @Hottviller So ist es! Dass der Geltungsbereich in der Neufassung des GG in die Präambel verlagert wurde, änderte korrekterweise absolut nichts daran, dass das GG als gesamtdt. und legitimierte, perpetuierte Verfassung (Stern, Staatsrecht V, S. 1964 ff.) uneingeschränkt für gesamte deutsche Staatsgebiet der BR Dtld. gilt, also den seit 1990 einzigen dt. (Bundes-)Staat auf der Welt. Jeder, dies bestreitet, ist ein ideologisch verblendeter Psychopath (Beschluss des AG Duisburg, Az.: 46 K 361/04).

  • @0rangerider Und wieder kommt nur Müll von Dir. Präambel=Geltungsbereich?

    1. Eine Präambel ist nichts weiter als eine festl. Einleitung ohne Bedeutung.

    2. Steht dort nicht drin, wo es gilt, sondern nur für wem. Also gilt das GG für deutsche in Spanien. Du hast kein Plan.

  • @Deutschland1937 Ich habe keinen Vorgesetzten aus irgendeiner ominösen Abteilung "Staatsschutz Berlin", du HONK. Ich wohne ja noch nicht mal in Berlin. Aber im Gegensatz zu dir habe ich studiert bzw. habe mich mit seriöser staatsrechtlicher Fachliteratur beschäftigt und vielfach Standardliteratur gewälzt. All das kann man von solch Möchtegerns und juristischen Laiendarstellern wie dir - wenn man deine Beiträge zugrunde legt, offensichtlich nicht behaupten.

  • @Deutschland1937: Wie wäre es mit etwas Völkerrecht? Keiner der mehreren 100 deutschen Völkerrechts-Professoren würde bestreiten: Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist völkerrechtlich ein Äquivalent (das wird Dir jetzt nichts sagen) zu einem Friedensvertrag. Siehe Wikipedia. Da ist es in so einfachen Worten beschrieben, dass vielleicht sogar Du das begreifst. Der psychopathische Quatsch von einer deutschen Reichsregierung gehört in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie. Wo Hitler hingehört hätte.

  • @Pontifux Kenne wir das Völkerrecht geehrter Ponzifux? Du wirst mir auch sicher 100 Völkerrechtsprofesoren nennen können, oder? Wikipedia ist sehr fehlerhaft. Sicher wirst Du doch jetzt vielleicht mal Fakten auf den Tisch legen können. Was Du hier gebracht hast, ist der selbe Müll wie Hottviller.

  • @Pontifux ,

    du willst Deutschland1937 belehren? Das wird dir nicht gelingen. Er ist merkbefreit, erkenntnisresistent und lernunfähig. Seine Hauptaufgabe sieht er darin, das Deutsche Reich im Internet zu verteidigen. Sonstwo kann er es ja nicht, weil es nur noch im Internet existiert.

    Die Bundesrepublik brauch ich nicht im Netz zu verteidigen. Sie existiert für jeden sichtbar auch in der Realität und nicht nur in einer kranken Phantasie.

  • Präambel

    - Duden von 1924 „Präambel – Vorrede“ - Meyer Taschenlexikon 1966 „Präambel - Vorspruch, Eingangsformel, Gesetzen oder Verträgen vorangehende Einführung in Zweck, Sinn und Ziel des nachfolgenden Textes“ - Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C. H. Beck München 2002 „Präambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Präambel nicht beigemessen“!

  • kannst dir auch mal das Video: Deutsches Reich NICHT untergegangen,Theo Waigel,Tagesschau...anschauen

  • @EnergieLE84 ,

    kennst du eigentlich den Unterschied zwischen Völkerrecht, Staatsrecht und Verfassungsrecht?

  • Und wenn du mal das Wort Identisch definierst...Identisch hat nix mit der Gültigkeit zu tun

  • Der gestrichene Artikel 23 galt einem Geltungsbereich, der damit aufgehoben wurde, nämlich der BRD und der gem. Art. 146 fortgeschrieben wird, aber nicht Deutschland. Dazu das unwiderrufliche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1973: Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.

  • @EnergieLE84 ,

    der gestrichene Artikel 23 war nicht der Geltungsbereich, sondern die Beschränkung des Geltungsbereichs auf die darin genannten Länder und die Möglichkeit, dass weitere deutsche Gebiete dem Geltungsbereich beitreten können.

    Er war zusammen mit der alten Präambel das im Grundgesetz enthaltene Wiedervereinigungsgebot. Nach der Wiedervereinigung war er nicht mehr erforderlich, dass es keine weiteren Gebiete mehr gibt, die dem Geltungsbereich beitreten können.

  • @Hottviller Zitat:"der gestrichene Artikel 23 war nicht der Geltungsbereich..."

    Lesen können wir also auch nicht! Nimm Dir ein GG, Ausgabe vor 1990, Dort steht "Art.23 Geltungsbereich"

  • @Deutschland1937 ,

    in meiner Ausgabe des Grundgesetzes steht als Überschrift nur "Artikel 23" drüber. Was du zitierst, ist kein Bestandteil des Grundgesetzes. Im Gegensatzung zur Präambel haben von irgendwelchen Redakteuren eingefügte Überschriften in Printausgaben des Grundgesetzes keinerlei rechtliche Bedeutung.

    Wo steht eigentlich der Geltungsbereich der Weimarer Verfassung?

  • @Hottviller Was für eine Ausgabe haben wir denn vom GG. Ich habe einige und dort steht es so.

    Wir reden vom GG und was die WV angeht spielt keine Rolle.

    Und was willst Du mit der Präambel? Das ist eine festl. Einleitung ohne rechtl. Bedeutung.

    Ich warte auf Deine Quellenangaben. Wo sind die nun?

  • @Deutschland1937 ,

    dann schau doch mal im Bundesgesetzblatt nach. Nur dieser Text ist amtlich. Nicht, was du dir an LIteratur besorgt hast.

  • @Hottviller Zum Thema Verordnung bzw. Gesetz bzw. Geltungsbereich eine kleine Hilfestellung:

    Nach Greiffeld´s Rechtswörterbuch, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 1970, Seite 756 gilt: Norm (Rechtsnorm) > Gesetz! Normativen Charakter (Inhalt) hat eine Vorschrift, soweit sie im - Gegensatz zu bloßen Verwaltungsvorschriften - "Rechtssätze" enthält, also Gesetz im materiellen Sinne ist.

    Dann passt ja das Urteil von 1964.

  • @Deutschland1937 ,

    Eine Norm ist also ein Gesetz. Und in welchem Gesetz steht, dass in einem Gesetz stets dessen Geltungsbereich anzugeben ist?

  • @Hottviller Und da haben wir noch mehr:

    Verwaltungsgericht Hannover hat im Beschluss 10 A 2120/01 vom 11. Juli 2001

    BVerwG im Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967

    BVerwG im Urteil I C 74/61 am 28.11.63 

  • @Deutschland1937 ,

    in diesen Urteilen geht es aber gar nicht um Gesetze, sondern um Verordnungen, in denen bestimmte Teile der Landschaft unter Schutz gestellt worden sind. Ist dies der Fall, dann muss selbstverständlich der Geltungsbereich genau ersichtlich sein.

  • @Hottviller Bevor wir hier weiter machen, bring mir endlich mal die geforderten Quellenangaben!!!!!

  • @Deutschland1937 ,

    du bist gut. Du willst von mir Quellen. Dabei bist du es, der das Unglaubliche, das Absurde, behauptet. Und von dir habe ich noch keine belastbaren Quellen gesehen. Rück du mal eine einzige dieser Quellen heraus, wenn du eine hast.

    Bis jetzt haben sich alle deine Quellen als dreckige Brühe entpuppt, als Verfälschungen von Gerichtsurteilen, als von dir und deinen Freunden zusammengelogen.

    Reicht dir das Urteil des AG Duisburg vom 26.1.06 nicht?

  • @Hottviller Nochmals, eh Du hier weiter schurbelst. Ich fordere von Dir die genannten Quellen!!!! Bekommen wir das noch hin?

  • @Hottviller

    ja ich kenne den Unterschied. Aber ich hab kein Bock mehr mit jemanden zu Diskutieren, der mir nicht mal auf meine Angaben antworten kann und sich mit diversen (nicht zum Thema passenden) Aussagen verteidigen muss. PS: Schau nicht so viele Filme von Guido Knopp ;)

  • @Hottviller Nun zeige mir den Gesetzestext, in dem steht : Ein Gesetz braucht keinen räumlichen Geltungsbereich.

    Können wir das geehrter Hottviller?

  • @Deutschland1937 ,

    ich habe nie behauptet, dass ein Gesetz keinen räumlichen Geltungsbereich braucht. Nur dieser räumliche Geltungsbereich ergibt sich automatisch aus dem Gesetzgeber, und muss deshalb nicht im Gesetz eigens erwähnt werden.

    So wie es die BRD zur Zeit macht, geschieht es seit Jahrhunderten in Deutschland und in allen anderen Staaten.

    Du behauptest, diese Verfahrensweise sei falsch. Also bringe du den Beweis.

    Oder kannst du das nicht?

  • @Hottviller Und noch einmal, ich fordere Dich auf, mir den Nachweiß (Gesetz) zu erbringen, daß ein Gesetz keinen Geltungsbereich braucht!

  • @Deutschland1937 ,

    ich erwarte von dir den Nachweis, dass der Geltungsbereich eines Gesetzes im Gesetz angegeben sein muss.

    Für alle Juristen ist eindeutig, dass sich der Geltungsbereich aus dem Gesetzgeber ergibt. Ein Gesetz, das der Bundestag erlässt, gilt in ganz Deutschland, und ein Gesetz, das der sächsische Landtag beschlossen hat, gilt in ganz Sachsen. Und das muss im Gesetz nicht ausdrücklich drin stehen.

    Kannst du mir beweisen, dass es die Stadt Leipzig wirklich gibt?

  • @Hottviller Ich weiß nicht was Du für Juristen kennst, ich kenne eine ganze Menge und die stützen meine Behauptung.

    Ich habe den Nachweis gestern erbracht. Von Dir kam noch gar nichts, außer nur persönliche Behauptungen ohne Quellennachweis.

    Lege nun mal endlich los. Wo sind die Quellenangaben für das was Du behauptest?????

  • @Deutschland1937 ,

    welchen Hinweis hast du erbracht?

    Du hast einige Gerichsurteile erwähnt, die du entweder nicht gelesen hast, oder die du völlig falsch zitiert hast.

    Eine ähnliche Diskussion war vor zwei Jahren im Forum politikforum.eu, da haben Marianne und du in die gleiche Kerbe gehauen. Und es wurde euch nachgewiesen, dass ihr falsch liegt.

    Ich weiß nicht, welche Juristen du kennst. Nenn mir mal drei, die deine Auffassung vertreten. Ich werde mich dann mit ihnen in Verbindung setzen.

  • @Hottviller Nichts habt Ihr dort nachgewiesen. Ich habe bis jetzt noch keine Quellenangabe von Dir erhalten. Wann kommt diese nun einmal?

  • @Deutschland1937 ,

    es gibt nun mal keine Norm, die besagt, dass in einem Gesetz dessen räumliche Gültigkeit angegeben sein muss. Wenn es eine gäbe, müsste diese Norm über dem normalen Gesetz stehen, und da gibt es nur das Grundgesetz. Auch da ist nichts drin zu finden. In der Weimarer Republik war es nicht anders und im Kaiserreich auch nicht.

    Es wird einfach vorausgesetzt, dass ein Gesetz im gesamten Hohheitsgebiet des Gesetzgebers gilt.

  • @Hottviller Wirfst Du immer nur Nebelgranaten?

    Wo sind nun die Fakten? Deine persönliche Meinung interessiert nicht! Wie oft soll ich Dich nun weiter Auffordern, bis nun endlich mal eine Quellenangabe folgt.

    Das Juristenforum ist sicher von Dir und Deinen Kollegen aus der Lennestr. unterwandert, wie YouTube und andere Foren. Die Stasi ist überall. Wer 40 VIP Anschlüße bei Kabel Deutschland hat, den Rest spare ich mir.

  • @Deutschland1937

    du kannst gerne auch andere Juristenforen aufsuchen. Du wirst überall das gleiche erleben. Deine Argumente werden zerpflückt.

    Genau genommen hast du keine Argumente, sondern nur hohle Phrasen, die du irgendwo aufgeschnappt hast und unreflektiert nachplapperst.

    Wenn ich nur Nebelgranaten werfe, dann sind deine Granaten allesamt Blindgänger.

  • @Hottviller Sind Anwälte aus meiner Umgebung, deren Namen ich Dir sicher nicht sagen werde. Selbst Richter arbeiten an den Schreiben der Ringvorsorge mit. Deren Namen werden aber nicht veröffentlicht.

  • @Deutschland1937 ,

    du kannst mir also keine Juristen nennen, weil du keine kennst, die deine verworrene Rechtsauffassung teilen.

    Melde dich doch mal im Forum Uniprotokolle.de im Bereich Recht mit deiner Auffassung zu Wort. Dort schreiben Juristen und solche, die es werden wollen.

    Du wirst dann sehen, was Juristen von deiner Auffassung halten.

  • @Hottviller Greiffeld´s Rechtswörterbuch, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 1970, Seite 756 gilt: Norm (Rechtsnorm) > Gesetz! Normativen Charakter (Inhalt) hat eine Vorschrift, soweit sie im - Gegensatz zu bloßen Verwaltungsvorschriften - "Rechtssätze" enthält, also Gesetz im materiellen Sinne ist.

  • Urteil Bundesverfassungsgericht 1973: "Das Deutsche Reich besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig!" Man kann keinen Staat auf einem Staat gründen, was du sagst ist also totaler Schwachsinn. Um nochmal zu Dönitz zu kommen, er hat die Kapitulation für alle Streitmächte unterschrieben und diese Unterschrift ist rechtsmäßig anerkannt wurden.

  • @EnergieLE84,

    seine Unterschrift wurde anerkannt, aber nicht als Reichspräsident, sondern als Vertreter der Streitkräfte.

    Du zitierst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr selektiv. Was dir nicht passt, lässt du weg. Es hat nämlich auch festgestellt, dass die Bundesrepublik als Staat mit dem Staat Deutsches Reich identisch ist. Allerdings bestand 1973 nur eine Teilidentität, aus der am 3.10.1990 eine Vollidentität geworden ist.

  • @Hottviller Du zitierst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr selektiv. Was dir nicht passt, lässt du weg. Es hat nämlich auch festgestellt, … Sie (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland. Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, …”

  • @Deutschland1937 ,

    Nach Wegfall des Art. 23 aF beschränkt die BRD ihre Hohheitsgewalt eben nicht mehr. So einfach ist das.

  • Leute fallt nicht auf solche Rattenfänger wie Hottviller rein. Das sind von der BRD bezahlte Personen. Wir haben die IP Adresse prüfen können. Dahinter steckt der Staatsschutz Berlin. Die haben einen Kabel Deutschland Anschluß incl. 40 VIP Anschlüße (werden bei KD so genannt).

  • da kann ich nur zustimmen! Wenn eine Streitkraft kapituliert ist das nicht die Feuerwehr oder das THW oder sonst eine Organisation! Wenn ein Staat keine Armee hat kann sie schlecht weiter gegen feindliche Truppen bestehen

    das ist - meiner Ansicht nach - für einen 5 Jährigen verständlich

    ich verstehe nicht warum sich so viele Leute so einen Quatsch antuen ... wenn man in die Historie einsteigt dann aber bitte auch bis in die Gegenwart

  • Deutschland hat den POTSDAMER Vertrag, der neulich sogar - stlill und heimlich für die meisten Dummen - von den Chinesen ratifiziert (oder wie auch immer) worden ist. Denn Deutschland hat BEDIENUNGSLOS kapituliert. Ende der Veranstaltung und Ruhe da!.

  • An alle,

    Deutschland1937 gehört zu einer Gruppe von Menschen, die an ideologisch bedingten Wahnvorstellungen leiden und die daher zwischen den Produkten ihrer krankhaften Phantasie und der Realität nicht mehr unterscheiden können.

    Beachtet ihn einfach nicht. Jedes Volk muss mit ein paar Idioten leben.

  • @Hottviller

    Schöne liebe Grüße, auch an Deine Kollegen in der Lennestr. Berlin. Ihr macht das richtig gut. Kann ich auch bei euch anfangen?

  • @Deutschland1937 ,

    ich denke eher nein. Für dich kommt nur eine beschützende Werkstatt in Frage. Erkundige dich mal bei der Caritas oder der Inneren Mission.

  • @Hottviller

    Schade, würde auch gerne viel Geld verdienen bei der BRD GmbH. Was verdient Ihr so? Würde mich trotzdem gern bei euch bewerben. Schicke ich meine Bewerbungsunterlagen in die Lennestr.?

  • @Deutschland1937

    kann ich mir schon vorstellen. Aber die verlangen Leute mit einem gewissen Mindesmaß an Intelligenz. Und darüber verfügst du ja nicht.

  • An alle, verschwendet nich eure kostbare Zeit. Hinter folgenden Nick steht eine Person aus Blieskastel. Er ist in der BRD angestellt um die BRD in Internetforen zu retten.

    Nicks:

    1.wackwitz

    2.bliestal

    3.hottviller

    4.TheDarkWarrior1

    Also lasst euch nicht verarschen.

    MfG D1937

  • @Hotviller bitte schau dir erstmal an was das GG überhaupt ist und der 2+4 Vertrag regelt nur die Bedingungen der 2 Organe (DDR und BRD) und der 4 Besatzungsmächte. Man beachte auch Art. 43 Haager Landkriegsordnung!

  • @EnergieLE84 ,

    In der HLKO ist ein Grundgesetz überhaupt nicht erwähnt, auch nicht in Art. 43. Ich weiß nicht, weshalb immer wieder auf diesen Artikel hingewiesen wird.

    Ich weiß schon, was ein Grundgesetz ist. Es gibt ja mehrere in der Welt, so auch in den Niederlanden und in allen skandinavischen Staaten.

    Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat als Verfassung ausgearbeitet und auch als Verfassung angesehen.

  • In der Präambel von 1949 heißt es u. a.

    " hat das Deutsche Volk ... kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen."

    Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt gibt sich kein Volk ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in einem besetzten Gebiet. Und ein solches Gesetz beginnt auch nicht mit den Worten: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

    EnergieLE84, weißt du überhaupt, das das Grundgesetz ist? Ich fürchte, nein.

  • @Hottviller

    ja ich weiß was das GG ist und das hast du ja in deinem Post auch sehr schön beschrieben, aber du müsstest auch wissen das eine Präambel kein Gesetz ist, sondern lediglich eine Überschrift ohne bedeutung. Da kann alles drin stehen, es spielt keine Rolle und hat keine Auswirkung auf das Gesetz. Wie du sagtest: Das GG ist ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in einem besetztem Gebiet!

    Dann weißt du ja jetzt, was wir sind!

  • @EnergieLE84 ,

    das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Grundlagenvertrag der Präambel durchaus rechtliche Bedeutung zugestanden. Sonst hätte es nicht so oft die Präambel erwähnt. Was drin steht, ist also sehr wohl von Bedeutung.

    Ein Gesetz zur Aufrechterhaltung in einem besetzten Gebiet beginnt nicht mit den Worten "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

  • Art. 20 Abs. 1 passt auch nicht zu einem Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe in Ordnung in einem besetzten Gebiet.

    "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."

    In Wirklichkeit ist das Grundgesetz die staatliche Neuorganisation Deutschlands, zunächst auf einem Teilgebiet, nachdem das Deutsche Reich 1945 zusammengebrochen ist. Deutschland wurde mit dem Grundgesetz neu verfasst. Und solch ein Gesetz nennt man nun halt Verfassung.

  • @Hottviller Du solltest aufhören so eine Quatsch zu schreiben. Das GG ist keine Verfassung (vergl. Art.146GG). Nur weil Du der Meinung bist, wird aus einem Apfel auch keine Birne.

    Frage: Wo steht im Art. 20 Abs. 1, daß dieses Gesetz in der BRD gilt. Dort steht nur, was die BRD sein soll. Wie ein Geltungsbereich auszusehen hat, sieht man im GG Art.23 a.F. Du solltest Dir etwas besseres einfallen lassen.

  • @Deutschland1937 ,

    jetzt pass mal auf, du Reichsdepp.

    Die französische Verfassung hat auch keinen Geltungsbereich angegeben. Dennoch ist untrittig, dass sie in ganz Frankreich einschließlich Outre Mer gilt, nicht aber in Luxemburg, Belgien, Deutschland und allen anderen Staaten.

    In der Verfassung muss der Geltungsbereich nicht angegeben sein. Sie gilt automatisch im gesamten Staatsgebiet des Staates, das sie erlassen hat.

  • Mit dem Grundgesetz wurde der bestehende Staat Deutschland auf einem Teil seines Territoriums neu organisiert, neu verfasst. Deshalb ist das Grundgesetz eine Verfassung, ohne Wenn und Aber. Es galt aber 1949 nicht in ganz Deutschland. Aus diesem Grund musste in Art. 23 eine Beschränkung des Geltungsbereiches aufgenommen werden. Diese Beschränkung ist am 3.10.1990 mit der Wiedervereinigung weggefallen. Deshalb konnte Art. 23 entfallen, weil das Grundgesetz jetzt in ganz Deutschland gilt.

  • Die Rechtslage ist also eindeutig und unter Juristen unstrittig.

    Deutschland1937 wird dies jedoch nie verstehen, denn schließlich leidet er unter ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. 

  • @Hottviller Welche Juristen meinst Du? Irgendwelche Staatsrechtler die von der BRD hoch dotiert sind und selbst behaupten würden, die DDR war eine Demokratie?

  • @Hottviller Wo steht das das GG in ganz Deutschland gilt????

  • @Deutschland1937 ,

    Das Grundgesetz ist, trotz deines Gefasels, eine Verfassung. Und ich habe dir gesagt, dass eine Verfassung generell im gesamten Staatsgebiet gilt, auch wenn dies nicht drin steht.

    Bis 1990 galt es eben nur in einem Teil Deutschlands. Artikel 23 a.F. beschrieb dies mit den Worten "Dieses Grundgesetz gilt zunächst in den Ländern..."

    Warum stand dort wohl "zunächst"? Du bist dir der Bedeutung dieses Wortes nicht bewusst.

  • @Deutschland1937 ,

    Das Grundgesetz ist, trotz deines Gefasels, eine Verfassung. Und ich habe dir gesagt, dass eine Verfassung generell im gesamten Staatsgebiet gilt, auch wenn dies nicht drin steht.

    Bis 1990 galt es eben nur in einem Teil Deutschlands. Artikel 23 a.F. beschrieb dies mit den Worten "Dieses Grundgesetz gilt zunächst in den Ländern..."

    Warum stand dort wohl "zunächst"? Du bist dir der Bedeutung dieses Wortes nicht bewusst.

    Wo steht also, dass es nicht in ganz Deutschland gilt?

  • @Hottviller Wo steht also, dass es in ganz Deutschland gilt?

    

  • @EnergieLE84 Lasse Dich von Hottviller nicht aus der Ruhe bringen. Hinter diesem User steckt die Abt. Staatsschutz Berlin mit Sitz in der Lennestr. und Tempelhof in Berlin. Diese Leute werden dafür bezahlt, die BRD im Netz zu retten. Du hast recht, die Präambel ist nichts weiter als eine festliche Einleitung.

  • Und Deutschland1937 ist nichts weiter als ein ideologisch verblendeter Trottel.

    Die BRD muss nicht im Netz gerettet werden. Im Gegensatz zum Deutschen Reich besteht sie nämlich in Wirklichkeit, als für jeden wahrnehmbaren Staat.

    Er schadet mit seiner Agitation ausschließlich sich selbst und seiner Familie.

  • @Hottviller Die Norm sagt "Geltungsbeich ist zwingend notwendig". Wenn Geltungsbereich weg, Gesetz ist futsch. Und der Art. 23 a.F. GG beinhaltete den Geltungsbereich. Dafür war ja angeblich die "Umwandlung von Bezirken der ehem. DDR in neue Bundesländer" notwendig, zwecks Definition.

  • @Deutschland1937 ,

    Die "Norm" ist für dich wohl das wichtigste Gesetz. Kannst du mir eine Norm nennen, nach der der Geltungsbereich im Gesetz explizit angegeben sein muss?

    Ich bin mal gespannt, ob du eine findest.

    Und komm mir bitte nicht mit dem von deinen Gesinnungskomplizen verfälschten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1964. Da steht nämlich das, was du behauptest, gar nicht drin.

  • @Hottviller Mein geehrter Hottviller, Daß in einem Gesetz drin steht wo es gilt, ist Allgemeinbildung.

    Wo steht, wo das GG gilt??????

    Und komme mir nicht mit der Präambel.