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From: OliverHamburg28
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  • das warnlicht 3:41 blinkt das auch oder is das plastik?:D

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  • Lustig finde ich hingegen, das selbst wenn die beiden auf die Seite gefahren währen, es den selben stau voller vollpfosten gegeben hätte. Gaffer etc.

  • naja hab was geiles entdeckt haha

  • lkw sind auch so klein....

  • Das ist echt ein Problem, fahre viel und habe dauernd solche gurken vor mir, die sich versuchen mit 60 oder weniger ! bei 100 einzufädeln... das das nicht klappen, one die anderen extrem auszubremsen, kann sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen... den haben viele wohl heute nicht mehr! Soblad man 10 kmH zu schnell ist is man nen verbrecher, aber das diese Kricher den Verkehr viel mehr gefährden davon redet keiner...

  • Warum hat dieses gelbe Fahrzeug keine Rundumkennleuchte???

  • sin ja fassst 100meter beim warndreieckxD

  • Gähn

  • ich amüsiere mich immer köstlich über die ganzen möchtegern juristen die tatsächlich meinen man dürfte das nicht filmen weil da so viele leute rumfahren haha ;) und es nervt immer wieder das wegen einer beule im auto dann eine ganze spur blockiert wird

  • @MovieInventor jung. denk nach bevor du schreibst. die stehen da weil sich dort der unfall ereignet hat. die polizei muss den unfallhergang ja irgendwie rekonstruieren. und wenn die dann noch 50 meter weiter auf den standstreifen fahren ist das schwieriger für die polizei nachzuvollziehen. punkt.

  • @sesselfurzer2000 in der fahrschule wurde und wird (zu recht) gepredigt das bei einem blechschaden die bahn frei zu machen ist wenn die fahrzeuge fahrbereit sind und es keine verletzten gibt etc. verletzte gibt es hier mit hoher wahrscheinlichkeit nicht und es ist einfach nur verkehrsbehinderung. leider würde die polizei dazu nichts sagen wenn man so stehen bleibt aber es sollte eigenlich anders sein. als mir beim spurwechsel einer rein fuhr haben wir auch nich die autobahn dafür gesperrt

  • @MovieInventor Wenn die Personen unter Schock stehen, ist fraglich, inwiefern die noch fahrtauglich sind.

  • @MultiVixens

    Papperlapp. Kennzeichen können geschwärzt werden, müssen es aber nicht. Und einer TV- oder Filmrechte Lizenz gibbet nicht. Jeder darf sich in Deutschland Journalist nennen und in dem Bereich entsprechende Nachrichten verbreiten. Wer als Videojournalist arbeitet, muss ein Gewerbe anmelden, was aber wieder was ganz anderes ist.

    Mit dem Bagatellschaden und der Fahrbahnräumung hast du hingegen recht.

  • @MultiVixens Was erzählst du denn für ein Quark? Im BGB wird diesbezüglich überhaupt nichts verboten. Lies dir mal §23 KunstUrhG durch.

  • sind die hauben da überhaupt durchlässig? also wegen gelblicht? weil iwie sieht das nicht so aus

  • Die Beschleunigungsspur ist doch lang genug!!!

  • Das beste is der BMW bei 2:25 ;D Alle sind am guckedn und chilln voll in dem Auto ab ;D

  • @Feuerwehrfreddy110 Ja scheiße nur das diese Hurensöhne (einfädler) es einfach nicht verstehen! MIT 50 kann man sich nicht bei 100 einfädeln!!! Das Klappt nicht! Und viele versuchen das doch! Und ich steh dann wegen dieser Grützbirnen im Stau, die sollten alle zum Idiotentest!

  • Räumpflicht und jetzt.

    Diese gilt bei geringen Schäden ich kann den Schaden so nicht erkennen.

    Ach ja nicht mal die Polizei räumt gleich die Unfallstelle.

    Der LKW Fahrer wird einen Teufel tun zu räumen ist ja sein Arbeitsgerät.

    Bei 30 Euro Strafe falls es dazu kommt für nicht räumen kann man den LKW Fahrer verstehen.

    Nicht jeder LKW Fahrer hat ne Kamera dabei um den Unfall zu Dokumentieren.

  • @xx76356 Mittlerweile hat wohl denke ich jeder ein Handy mit Kamera,so das man ein schnelles Foto macht und denn beiseite fährt.Und ich hab auch noch nie gehört,das jemand Strafe zahlen musste weil er die Straße wieder frei gemacht hat.Ganz im Gegenteil,jeder der nicht unverzüglich die Fahrbahn frei macht bei so einem Bagatellschaden sollte richtig zur Kasse gebeten werden!

    Denn das schreibt die StvO nämlich so vor.....

  • @SuperFire1985

    Nicht jeder ist ein Sachverständiger den das Gesetz StVO 34 schreibt bei geringfügigen Schäden vor die Unfallstelle zu räumen.

    Der LKW Fahrer wird einen Teufel tun die Unfallstelle zu räumen auch bei einem geringfügigen Schaden.

    Den es ist nicht sein privat Fahrzeug und er hat auch mit Arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen wenn er einfach die Unfallstelle räumt.

    Ach ja und lieber ein Strafzettel als den Ärger anschließend mit dem Arbeitgeber und der Versicherung.

  • Hauptsache die rechte Fahrspur blockiert.

    Wie war das nochmal mit RÄUMPFLICHT?

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