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  • hi claudia-isabelle, ja das bundesverfassungsgericht hat den operationszwang für die personenstandsänderung für verfassungswidrig erklärt. farah spricht diese thematik im vorfeld des gesprächs mit xenia (transidente frau aus der nähe von stuttgart) an.

    du findest dieses interview hier auf unserem youtube-kanal.

  • Hallo, ist ein sehr schönes Video aber seit Januar 2011 kann man in Deutschland auch gleichzeitig mit der Vornamensänderung den Personenstand mit ändern lassen, auch ohne OP oder Zeugungsunfähigkeit (selbst dann wenn man die OP beispielsweise nicht will), ich hatte bisher leider meine OP noch nicht aber ich habe schon den weiblichen Status und auch meinen weiblichen Vornamen, ich warte nur noch auf das OK der Krankenkasse und dann will ich endlich meine OP haben. Liebe Grüße: Claudia - Isabelle

  • glückwunsch ,.-.)

  • PS:

    ...die aktuelle Gesetzgebung hier in D ist wirklich diskiminierend und alles andere als nachvollziehbar. Hier wird mal wieder Bürokratie über die Menschenwürde gestellt. Es ist echt zum heulen! :-(

  • Jetzt mal von mir aus direkt an Janette = danke für deinen Mut und deine offene Art hier "Rede und Antwort" gestanden zu haben - das fand ich wirklich sehr eindrucksvoll und hilfreich von Dir! Des Weiteren wünsche ich Dir bereits jetzt schon mal alles, alles Gute und Liebe für deinen neuen Lebensabschnitt! :-) *hugs*

  • @TVSandra1980

    Ich Danke dir, Janette

  • @Narnia66100

    Nichts zu danken, Janette... *hugs* :-)

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