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All Comments (23)

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  • Artikel 8 GG garantiert eine Spontanversammlung ohne Anlemdung, wenn diese aus aktuellem Anlass abgehalten wird, wo eine Anmeldung nicht mehr möglich war. Somit hat die Polizei nicht zwischen angemeldeter und nicht angemeldeter Demo abzuwägen sondern zwischen einer Versammlung gem. Art.8 GG und VersammlG. Da beide ihr Recht haben, ist die Verhältnissmässigkeit zu prüfen. Also 1000 Gegendemo gg. 80 ProDemo. Unverhältnismässig wäre ein gewaltsamer Eingriff gegen friedliche Demonstranten gewesen.

  • @Yogibaer08720

    es haben nur ca 20-40 Leute faktisch blockiert. Und das war keine Spontandemo du rabulistischer Möchtegern-Winkeladvokat.

  • @nogocologne sind wir jetzt wieder beim Tatsachen verdrehen? Ihr habt doch so auf den Putz gehauen das alles soooo juristisch korekt abgelaufen ist bei euch. das dumme ist nur das dieser Staat weit aus freier ist als euch lieb ist und das ist ein Problem für euch!

    Am 28.1. werdet ihr auch wieder scheitern und wir feiern fröhlich nee geile Strassenparty. könntet ihr vtl nur gleich für die nächsten drei Monate anmelden? dann kann ich meiner Frau sagen wann noch Zeit iss wg Shoppen

  • @Yogibaer08720 Die Spontanversammlung ist garantiert, sofern sie nicht die Grundrechte anderer einschränkt. Mit Art. 8 GG hatte diese Blockade also nichts zu tun, sondern es war eine Straftat. Alles andere ist juristische Verschwörungstheorie. Recht grennzt sich von moral ab, Recht grenzt sich von Sitte ab. 6 ... setzen!

  • @smalltalkerin1301 falsch! Das ist ein juristischer Grenzfall! Die Demo von PRO wurde nicht gänzlich verhindert (im Gegensatz zzu 2008). Das GG garantiert keine bestimmte Route, das ist "nur" durch das VersmmlG gedeckt. Wenn PRO faktisch die gesammte Kalker Hauptstrasse für sich beantragt, haben sie nicht das Recht dazu damit andere Versammlungen auszuschliessen. Hätte die PRO Versammlung aufgelöst werden müssen wäre es unter Umständen eine Straftat gewesen.

  • @Yogibaer08720 Es ist kein Grenzfall wenn jemand in das Grundrecht eines anderen VORSÄTZLICH eindringt. Da ÜBERSCHREITET jemand eine Grenze. §21 Versammlungsgesetz.

  • @smalltalkerin1301 Grundrechtskollision! Aber Art.8 Abs.1 steht über §21 VersammlG da ein Grundrecht mit einem Bundesgesetz kollidiert. Nur das Versammlungsrecht von PRO durfte nicht genommen werden, und das ist nicht passiert. Wie gesagt 2008 beim Antiislamisierungskongress war das anders, da musste eine PRO Versammlung aufgelöst und verboten werden, weil nicht mehr durchführbar. Das ist hier nicht passiert! Nötigung ist das auf keine Fall! Also keine Grundrechtsverletzung!

  • @Yogibaer08720 Eine Blockade ist keine Spontanversammlung. Und schon gar nicht wenn sie mit Wurfgeschossen auf andere einwirkt. Das zentrale Problem war ganz einfach, dass die Polizei nicht mit ausreichend Kräften vor Ort war. Wenn ich mir die anderen Videos anschaue, dann haben nicht sehr viele Leute blockiert. Doch insgesamt musste mit viel mehr potentiellen Kriminellen gerechnet werden. Die Polizei wird aus diesem Grund so gehandelt haben, wie es letztendlich geschehen ist.

  • @Yogibaer08720 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

    (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

    Die waren nicht friedlich und Wurfgeschosse hagelte es auch. Art. 8 GG ist hier also völlig fehl am Platz.

  • ich habe nichts gegen schwule oder lesben, aber beck ist ein nerviger kotzbrocken und staenkerfritze.

    hoffentlich veroeffentlicht mal jemand ein paar filme aus seinem sex-touri-marokko-urlaub.

  • st so. schreib was du willst. hör es dir an und du weisst worum es geht. auch im januar werdet ihr nicht durchkommen!

  • du möchtest mir damit sagen das es ehrenmorde nur in kalk gibt? mach die augen auf. das gibt es auch unter deutschen nur das das dann nicht ehrenmord nennt... das i

  • @kabirbangla

    es gibt sicher auch "Eifersuchtsdramen" aber das ist etwas wesentlich anderes.

  • @nogocologne ist ein katholisches Opfer weniger tot wie ein islamisches?

    Ich fand die Rede des mehrfach vorbestraften und damit kriminellen Pro Köln Funktionär Uckermann sehr interesannt. Die Staatsanwaltschaft Köln war das 5600 Euro Strafe wert!

    Das dumme ist nur das nicht ein Bewohner des AZ vorbestraft ist aber mehrere Pro Kölner !!! Na wer ist jetzt radikaler?????????

  • @Yogibaer08720

    bla bla; Uckermann ist wegen eines "Handgemenges" als Linksradikale eine Bürgeranhörung stürmen wollten verurteilt worden. Es gibt z.B. einen Fall in dem ein namentlich bekannter Linker in eine ProKöln VErsammlung Reizgas sprühte und NICHT juristisch belangt wurde!

    Volker Beck macht sich selber lächerlich mit der Klage. Ja die Linken: Immer fleissig austeilen ("Nazis, Rassistenschwein" etc) aber dann wie eine Memme &Mimose nach dem großen Bruider (Justiz) rufen

  • @nogocologne linke? Also ich bin Katholik und Vater von 4 Kindern, weder autonom noch links!! Und nicht jeder Autonome ist automatisch links und ob es dir in den Kram past oder nicht, die sind alles andere als radikal! Was bei denen ein sexistischer Übergriff ist, ist dem StGB nicht mal einen Paragraphen wert! Also nix mit radikal! Uckermann ist vorbestraft, von denen keiner! Scheiße für Euch aber nicht zu ändern :-)

  • @Yogibaer08720 Seid wann nimmt ein Katholik das Wort Sch.. in den Mund?

  • @nogocologne So etwas nennt man rote moralische Flexibilität :-D

  • Macht was ihr wollt! KALK BLEIBT DICHT!

  • @kabirbangla

    damit du weiter so ein schönes Startvideo auf deinem Kanal "featuren" kannst:

    Eko Fresh auf "aggro tv" mit dem Titel "KÖLN KALK EHRENMORD"

    Ganz großes Kino.

  • Ob Volker Beck sich so etwas nochmals in Moskau trauen würde?

  • @nicoernst LOL !! hat er schon :-)

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