Sort by time | Sort by thread (beta)

Link to this comment:

Share to:

All Comments (10)

Sign In or Sign Up now to post a comment!
  • so geile musik WOW

  • Ganz mutige Menschen,Klasse !!!!!!!!!!!!!

  • Bullshit, OwiG und GVG existieren nach wie vor, oder was steht sonstunter den Ordnungsnummern 94 und 95 in meinem Schönfelder? Einführungsgesetze sind Gesetze, welche den Anwendungsbereich von anderen Gesetzen regeln. EGBGB, EGZPO, EGHGB usw. sind nicht identisch mit BGB, ZPO, HGB etc, sondern eigenständige Gesetze. Abgesehen davon, dass auch diese Einführungsgesetze nicht gelöscht wurden, dürften sie kaum zentrale Abwehrvorschriften gegen staatliches Unrecht beinhalten - dafür gibt es das GG

  • Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Dabei kann der Angriff beforstehen (also das ziehen oder waffe) oder auch im gang sein.

    gebe Supenmanu damit auch vollkommen recht

  • Wenn der Grenzer bereits seine Kalaschnikow auf seine Frau und Kinder gerichtet hat, dann kann es doch nichts anderes als Notwehr sein.

  • @Supenmanu

    Naja, du weißt ja nicht genau ob er geschoßen hätte.

    @ DukuWani: Vielen Dank für´s uploaden, echt gut gemacht!

  • @hallewalollewo: Nach deiner Logik müsste er also warten bis der Grenzer seine Frau und Kinder erschießt? Keiner weiß ob er geschossen hätte. Aber er hat seine Kalaschnikow auf seine Frau und Kinder gerichtet mit der Absicht zu schießen. In dem Moment zählt es als Notwehr. Wenn er hingegen warten würde bis nach dem der Grenzer geschossen hat, wäre es nicht nur zu spät, sondern auch keine Notwehr mehr. Natürlich will ich den Vater nicht verteidigen, ich erkläre dir bloß was Notwehr ist.

  • Vor der Wende, war der Westen toll. Jetzt ist er zu einer DDR2 verkommen. Durch die Bundesbereinigungsgesetze wurden 2006 z.B. das OWiG, das GVG abgeschafft. Die BRD tut immer noch so, als würden diese Gesetze existieren.

  • @doliwsef welche?

  • @PEACEmaker121

    Löschung der Einführungsgesetze und Geltungsbereiche von GVG, StPO und ZPO (1. BMJBBG, BGBl Teil I Nr. 18, S. 0866 vom 19. April 2006) und Aufhebung Besatzungsrecht, soweit es zum Zeitpunkt des Inkrafttretens den Artikeln 73, 74 und 75 GG zuzuordnen war (2. BMJBBG insb. Art. 4 veröffentlicht im BGBl. Teil I Nr. 59, S. 2614 vom 23.11.2007), ausgenommen das Kontrollratsgesetz Nr. 35 über Ausgleichs- und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20. August 1946

Loading...
Alert icon
0 / 00Unsaved Playlist Return to active list
    1. Your queue is empty. Add videos to your queue using this button:
      or sign in to load a different list.
    Loading...Loading...Saving...
    • Clear all videos from this list
    • Learn more