wer diesen angriff (dank perverser industriemedien) sogar noch versucht irgendmöglich argumentativ zu verteidigen, dem ist nicht mehr zu helfen und der stellt eine gefahr für die öffentlichkeit dar, ganz einfach.
Wer von den Vorrednern hat überhaupt eine Ahnung, welche Rechtsgrundlage anzuwenden ist? Ich und der Bundestag jedenfalls nicht. Es bleiben die Fragen: was genau machen wir in Afghanistan? Mit welchem Recht töten wir dort Menschen? Selbstverteidigung, wenn man als Mititär in einem fremden Land agiert? Naja, für mich eher seltsames Argument. Offenbar hat man sich aber auch gegen Zivilpersonen "verteidigt". Bin gespannt auf den Untersuchungsauschuss
Bezüglich der Rechtsrundlagen, kann ich aushelfen, da ich mich damit beschäftigt habe. Deutschland ist Unterzeichner des Völkerrechtsabkommens dh. wir haben uns verpflichtet dieses einzuhalten. So heißt es es dort:"Ein Angriff auf ein militärisches Ziel, kann dann erfolgen, wenn der militärische Nutzen dem Zivilen Schaden überwiegt." desweiteren:"Als militärische Ziele, gelten auch Kräfte, welche den Gegner taktisch wie auch strategisch unterstützen...
...(vgl. Der Arbeiter in einer Bombenfabrik im 2WK, wäre also auch ein Ziel)." Auf dieser Grundlage, wurde das Afghanistanmandat verabschiedet, in dem es heißt:"Nach UN Charta sind ISAF Kräfte berechtigt, die Sicherheit mit militärischen Mitteln zu erzwingen." Daraufhin, wurde das Mandat vom Verteidigungsministerium übernommen und die sog ROE`s formuliert (rules of engagement) an die sich Soldaten orientieren müssen, aber keinen strafrechtlichen Charakter haben....
....(solange sie in den Mandats/Völkerrechtsgrenzen operieren). Da unsere Politiker die Verantwortung nicht übernehmen wollten, wurden die ROE`s nach Deutschem Polizeirecht formuliert (was in den Medien regelmäßig zur Verwirrung führt). Also keine präventiven Maßnahmen erlaubt. Im Sommer 2009 wurden die ROE`s so formuliert (Aufrgrund der Lage in Kunduz), das sie die Mandatsmöglichkeiten ausschöpfen. Auf Grundlage, dieser neuen ROE`s, hat Oberst Klein seine Entscheidung getroffen...
Achso! Ich möchte ergänzen, das rechtlich ein Unterschied besteht, zwischen einer gezielten Tötung (Lizenz zum Töten) und dem Angriff auf ein militärisches Ziel.
EinTanklaster und zwei PKWs wollten einen anschlag auf einen Deutschen stützpunkt ausüben, die haben sich einfach nur selbstverteidigt und die terroristen getötet.
Übrigens möchte ich Jan van Aken wiedersprechen. Das Kriegsvölkerrecht (welches im Falle Oberst Klein gilt) lässt keinen Zweifel an der juristischen Zulässigkeit des Angriffes. Einzig ob er durch das Afghanistan Mandat gedeckt ist, bleibt zu klären (jedoch hier die Formulierungen auch recht eindeutig sind.)
Sehr gutes Video
Arria50one 1 year ago
wer diesen angriff (dank perverser industriemedien) sogar noch versucht irgendmöglich argumentativ zu verteidigen, dem ist nicht mehr zu helfen und der stellt eine gefahr für die öffentlichkeit dar, ganz einfach.
dieLINKE [X] NRW
aerobique 1 year ago
Comment removed
Bang50 2 years ago
die linken sind genauso beschissen wie die rechten jetzt sind wir schon dort unten und sollten die sache auch beenden
knochenyoghurt 2 years ago
Comment removed
MrTheFrisco 2 years ago
This comment has received too many negative votes show
Die Linksextremisten demaskieren sich als 5. Kolonne des Feindes. Hier wird die Dolchstoßlegende Wahr.
Observingthing 2 years ago
Richtige Schreibweise ist immer schön!!
Wer von den Vorrednern hat überhaupt eine Ahnung, welche Rechtsgrundlage anzuwenden ist? Ich und der Bundestag jedenfalls nicht. Es bleiben die Fragen: was genau machen wir in Afghanistan? Mit welchem Recht töten wir dort Menschen? Selbstverteidigung, wenn man als Mititär in einem fremden Land agiert? Naja, für mich eher seltsames Argument. Offenbar hat man sich aber auch gegen Zivilpersonen "verteidigt". Bin gespannt auf den Untersuchungsauschuss
LINKEherten 2 years ago
@LINKEherten
Dir ist schon klar das die Taliban ALLE Zivilpersonen sind?
Da merkt man sofort das Du ein linker Hippie bist, von nix ne Ahnung aber den ganzen Tag Kiffen und sich über alles aufregen.
MrTheFrisco 2 years ago
@LINKEherten
Bezüglich der Rechtsrundlagen, kann ich aushelfen, da ich mich damit beschäftigt habe. Deutschland ist Unterzeichner des Völkerrechtsabkommens dh. wir haben uns verpflichtet dieses einzuhalten. So heißt es es dort:"Ein Angriff auf ein militärisches Ziel, kann dann erfolgen, wenn der militärische Nutzen dem Zivilen Schaden überwiegt." desweiteren:"Als militärische Ziele, gelten auch Kräfte, welche den Gegner taktisch wie auch strategisch unterstützen...
Bang50 2 years ago
...(vgl. Der Arbeiter in einer Bombenfabrik im 2WK, wäre also auch ein Ziel)." Auf dieser Grundlage, wurde das Afghanistanmandat verabschiedet, in dem es heißt:"Nach UN Charta sind ISAF Kräfte berechtigt, die Sicherheit mit militärischen Mitteln zu erzwingen." Daraufhin, wurde das Mandat vom Verteidigungsministerium übernommen und die sog ROE`s formuliert (rules of engagement) an die sich Soldaten orientieren müssen, aber keinen strafrechtlichen Charakter haben....
Bang50 2 years ago
....(solange sie in den Mandats/Völkerrechtsgrenzen operieren). Da unsere Politiker die Verantwortung nicht übernehmen wollten, wurden die ROE`s nach Deutschem Polizeirecht formuliert (was in den Medien regelmäßig zur Verwirrung führt). Also keine präventiven Maßnahmen erlaubt. Im Sommer 2009 wurden die ROE`s so formuliert (Aufrgrund der Lage in Kunduz), das sie die Mandatsmöglichkeiten ausschöpfen. Auf Grundlage, dieser neuen ROE`s, hat Oberst Klein seine Entscheidung getroffen...
Bang50 2 years ago
Part 4
...Wenn also jemanden Vorwürfe zu machen sind, dann der Politik, die undeutliche Mandate formuliert.
Bang50 2 years ago
Achso! Ich möchte ergänzen, das rechtlich ein Unterschied besteht, zwischen einer gezielten Tötung (Lizenz zum Töten) und dem Angriff auf ein militärisches Ziel.
Bang50 2 years ago
Comment removed
Bang50 2 years ago
Lizens zum töten, omg!
Lizens zur selbstverterteidigung passt wohl eher.
EinTanklaster und zwei PKWs wollten einen anschlag auf einen Deutschen stützpunkt ausüben, die haben sich einfach nur selbstverteidigt und die terroristen getötet.
Die Linken sollten verboten werden.
MrTheFrisco 2 years ago 2
Übrigens möchte ich Jan van Aken wiedersprechen. Das Kriegsvölkerrecht (welches im Falle Oberst Klein gilt) lässt keinen Zweifel an der juristischen Zulässigkeit des Angriffes. Einzig ob er durch das Afghanistan Mandat gedeckt ist, bleibt zu klären (jedoch hier die Formulierungen auch recht eindeutig sind.)
Bang50 2 years ago 2
@Bang50 frauen und kinder wurden getötet soviel zur "Zulässigkeit". die gehören alle aufgehängt wegen mehrfachen mordes
KZgaza 11 months ago
"Der ohne Sünde sei, werfe den ersten Stein"
Nur sind das sicher nicht die Linken, welche selber einen ganzen Berg von Leichen im Keller haben.
Bang50 2 years ago