geht doch völlig in ordnung. Was ist der sinn einer auktion, wenn der versteigerer jederzeit die auktion abbrechen kann, wenn ihm der preis nicht passt ?
@SemperVideo Hi erstmal, dringendes Problem ich möchte aus meiner eBay Auktion schnell jemanden löschen/blocken etc. ,sodass er nicht mehr bei der Auktion teilnehmen kann.Geht das? und wenn ja wie?.. Ich schicke dir nochmal eine PN mit gleichem Inhalt.
Der erzählt im Video auch nur Mist! Es gibt mehrere Ansprüche wegen Schadensersatz und für einige Ansprüche benötigt man eben auch Kaufvertrag. Der ist hier auch Zustande gekommen, im Zeitpunkt von der Abgabe des Angebotes.
Also ergibt sich der Schadensersatzanspruch aus 280 BGB. Da prüft man auch das Verschulden, das kann man hier nicht beurteilen, weil die Formulierungen so schwammig sind, dass man damit nichts anfangen kann.
Fazit: Video löschen und ein neues machen, diesmal nur vernüftigt!!!
Mal was anderes: Ich MUSS Sachen bei eBay verkaufen, jedoch hat mich eBay einfach vorerst gesperrt und von mir eine Ausweiskopie angefordert. Hab ne Kopie gemacht und wollte nun absenden, ich konnte aber keine Adresse heraus finden und es meldet sich auch eBay nicht !!! ... warte nun schon seit ca. 1 Monat, könnt ihr mir helfen :( ?
Der Bieterin ist ein Schaden entstanden, da sie als Höchstbietende darauf vertrauen durfte, dass der Vertrag erfüllt wird. Schadensersatz soll die Parteien so stellen, wie es im Fall der Erfüllung gekommen wäre. Hätte der Anbieter den Vertrag erfüllt, dann hätte er 1 € erhalten und den Fistmaster im Wert von 499 € übergeben. Das bedeutet er hätte im Falle der Erfüllung ein Verlustgeschäft von 498 € gemacht. Daher die Höhe des Schadensersatzes.
Das deutsche Rechtssystem: Wie immer völlig schwachsinnig. Der armen Bitchy McSlut ist *kein* Schaden entstanden, nur weil sie etwas nicht bekommen hat. Sie hatte auch keinen finanziellen Verlust.
So können wieder Betrüger für 1 Euro sachen ersteigern.. ich weiß noch damals wo jemand geklagt hatte wegen einem Haus.. und der Besitzer musste das Haus für 1 Euro abgeben.. also da wäre ich Amok gelaufen hätte den Besitzer abgeknallt , hätte den Richter abgeknallt und wäre schön im warmen Knast gegangen und hätte dort immer pünktlich mein essen bereit stehen...
Mir ist gerade aufgefallen, dass das BGH Urteil nur gesagt hat, dass Schadensersatzanspruch nicht besteht, wenn die Auktion aus den von eBay genannten Gründen, wann Auktion beendet werden darf, beendet wurde. Somit hat der BGH die eBay Grundsätze und AGB bestätigt ist auch nicht schlecht...
Der BGH hat anders entschieden würde Links ja schicken leider kann ich keine posten oder als Nachricht senden. BGH hat im angesprochenen Fall (Artikel zerstört) dem Verkäufer recht gegeben.
Irgendwas stimmt an diesem Fall nicht: Für einen derartigen sogenannten Grossen Schadenersatz müsste Verschulden nachgewiesen werden. Wo aber ist hier ein solches Verschulden zu sehen?
@TheAdamProst Alles stimmt hier nicht. Die Lösung ist schlicht falsch. Die haben aus dem Urteil des AG versucht einen vergleichbaren Fall als HA zusammenzuschrauben, was schon mal gründlich in die Hose ging. Dennoch richtige Lösungen haben sie gar nicht, stattdessen falsche Antworten zitiert, weil sie die Lösung selbst nicht mehr kennen. An der eigenen Aufgabe gescheitert! Aber weil es ja SV ist, können sie diesen Blödsinn auch noch als Wahrheit verkaufen und damit Stunk erzeugen.
@bulamatadi01 Habe mir mal das Urteil gerade mal durchgelesen und, siehe da, hier wurde ein Verschulden nachgewiesen. Allerdings ist das Urteil so grottenschlecht formuliert, dass man da erstmal drauf kommen muss. Dass SemperVideo das als Basis genommen hat, war schon ein Fehler. Und durch die Veränderungen im Sachverhalt wird's richtig wirr. Also: Sechs! Nachsitzen!
@SemperVideo euer Beispiel hat mit dem verlinktem Urteil recht wenig zu tun, in eurem Beispiel wurde der Gegenstand zerstört, in dem Urteil wurde er zwischenzeitlich verkauft
@GrosserUnhold zerstört und verkauft ist aber in dem fall als gleich zu behandeln, da der gegenstand dem verkäufer in beiden fällen nicht mehr zur verfügung steht. warum das so ist ist in diesem fall unerheblich.
@MoertesTheMiner Ist es nicht! Es geht darum, ob dem eine Vertragsverletzung zuzurechnen ist oder nicht. Wird der Gegenstand von einem Dritten ohne Wissen des Anbieters verkauft, fällt das Urteil ganz anders aus. Dann muss er nicht zahlen. Im vorliegenden Fall war ihm aber BEKANNT, dass ein anderer die Reifen verkauft. Also muss er zahlen, denn das hätte er verhindern können. Und wenn Anbieter den Gegenstand nicht schuldhaft selbst zerstört hat, zahlt er auch nicht.
Das Urteil ist krass, wenn man bedenkt dass der Artikel "kaputt gegangen" ist, ist aber nachvollziehbar. Also vorsichtig sein wenn man etwas verkauft...
@eflose Welches Urteil? es gibt kein Urteil zu dem fall der HA. Im Urteil wurde nichts zerstört oder ging kaputt, sondern dort wurde mit Wissen des Anbieters der Kaufgegenstand zwischenzeitlich anderweitig veräußert. Im Übrigen hat es das Gericht auch sehr wohl interessiert, ob ein Kaufvertrag vorlag oder nicht. Hätte keiner vorgelegen, wäre die Klage abgewiesen worden. Was SV da im Video behauptet, wofür sich das Gericht alles gar nicht erst interessiert hätte, ist hanebüchener Unsinn.
Ich check das nicht. Das Gerät da gehört doch immer Pervi und nicht der Frau da! Warum sollte man jemanden Schadensersatz zahlen, dem das Gerät gar nicht gehört? Es kam ja nie zum Verkauf und daher gehört das Teil immernoch Pervi!
@TulgaD5 ER hatte aber einen Vertrag, in welchem er sich verpflichtet hatte, es IHR zu übereignen, das Eigentum daran IHR zu verschaffen. Dafür zahlt sie ihm einen Euro, weil er das so wollte, weil es so im Vertrag steht, dem er zugestimmt hatte, bevor er überhaupt etwas bieten konnte (hat den AGB von eBay zugestimmt). Die "Auflösung" von SV ist leider falsch! Sie stiftet nur Verwirrung und Unfrieden: Pervi muss nicht zahlen, wenn das Teil unverschuldet zerstört ist.
@TulgaD5 So ein dummes Zeug. Verträge entstehen durch Angebot und Annahme. Auch bei eBay wird durch Abgabe des Gebots das Angebot angenommen. Ein Abbruch der Auktion macht aus dem letzten Gebot das Höchstgebot, spätestens jetzt steht fest, mit wem der Vertrag zu Stande kam. Du behauptest das Gegenteil, auch, wenn du dich nicht daran erinnern kannst. Deshalb werden ja Anbieter, die Auktionen einfach abbrechen, weil ihnen der Preis nicht passt, ständig verurteilt, Weil DU Recht hast! lol
@TulgaD5 Die meisten wissen doch gar nicht, was ein Kaufvertrag überhaupt ist, obwohl sie jeden Tag einen, meisten zig Kaufverträge schließen. Selbst wenn du an Automaten etwas ziehst, schließt du einen Kaufvertrag. Der wird zeitgleich nur auch durchgeführt. Alles, was du nicht klaust, dir nicht geschenkt, vermietet oder verliehen wurde, hast du ersteigert oder gekauft. Durch Kaufvertrag. Das ist eine Verpflichtung!!! Die beginnt nicht erst bei der Übergabe, sondern sie endet mit ihr!
@bulamatadi01 Ich kann mich nicht erinnern, das gegenteil behauptet zu haben! Der Vertrag beginnt, wenn die Auktion vorbei ist, und der Vertrag endet, wenn der Kunde die Wahre bekommt bzw. der Verkäufer sein Geld!
Aber die Auktion wurde abgebrochen, daher gab es nie einen Vertrag, der Gegenstand gehört nicht ihr und somit muss Pervi für kein Schadensersatz leisten! Wozu auch, es ist ja gar keiner Entstanden!
@TulgaD5 Der Gegenstanbd gehört nach Abschluss des Kaufvertrages auch nicht ihr, weil er ihn ihr erst übereignen und den Besitz daran einräumen muss, wozu er sich just durch die Annahme seines Angebotes durch den Bieter verpflichtet hatte. Der Abbruch durch ihn macht daraus den Vertrag mit dem 1€ Bieter, weil dieser damit Höchstbietender ist. Seine ASchuld, sein Vertrag. Lies dir die eBay AGBs durch oder geh Jura studieren oder was weiß ich was, aber laber hier nicht son dummen Scheiß.
@sewagii nee sehe ich anders, es ist MEINE Ware und niemand kann mich zwingen, bei einen zu geringen Gebot meinen Artikel abzugeben... stell dir mal vor der Artikel geht DIR kaputt und du ziehst deshalb die Auktion zurück und jetzt komm ich daher und verklage ich dich aufgrund deines Rückzuges des Gebotes... und du musst an mich 4999 Euro zahlen, weil der Artikel mal 5000 Euro wert war.. 1 Euro war geboten... Schadenersatz.. das kanns ja wohl nicht sein...
@FairGerechtSoziaL Niemand zwingt dich! Du Möhre hast bei der Kontoeröffnung schon die AGB von eBay akzeptiert, genauso wie der Bieter! Das war bereits alles freiwillig. Die werden Vertragsinhalt zwischen dir und dem Bieter. Biete deinen Kram doch nicht auf eBay an, dann schließt du auch nicht Verträge zu 1€ für Sachen im Wert von 5.000 €. Wie naiv bist du denn?! Leute wie du sollten überhaupt keine Verträge schließen dürfen, weil sie ja offensichtlich damit überfordert sind.
@FairGerechtSoziaL Und falls du es immer noch nicht gerafft hast: Man kann dich zwingen! Jeder mit dem du einen Vertrag geschlossen hast! Da wirst du noch deine blauen Wunder erleben. Wenn du mit mir einen Vertrag hast, der dich verpflichtet, mir etwas für 1€ zu übereignen, dann kriegst du deinen scheiß Euro und ich kriege von dir, was vereinbart war. Ansonsten würde ich dich vor Gericht zerren, dass dir Hören und Sehen vergeht. Danach wüsstest du, wie man dich zwingen kann.
@FairGerechtSoziaL Nirgendwo, außer im Semper Video, ist die Rede davon, dass du schadensersatzpflichtig wärst, wenn dir etwas unverschuldet kaputt gegangen oder abhanden gekommen ist! In solchen Fällen kann man den Vertrag widerrufen bzw. muss ihn anfechten. Der Abbruch der Auktion ist genau für diese besonderen Fälle vorgesehen in den AGB von eBay, denen du vorher zugestimmt hattest. Niemand hat jemanden verurteilt, weil ihm was abhanden kam oder unverschuldet zerstört war
@bluesbiker1963 Genau so ist das. Im erfundenen Fall, der heute mal so morgen wieder ganz ist, gilt: Berufung unzulässig. Im verlinkten Fall wurde sie vom AG aber dennoch zugelassen, weils, sagen wir mal, wichtig ist. :-)
@bluesbiker1963 Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.
@bluesbiker1963 War aber auch kein Thema bei der HA. Also hier nur mal im besonderen Fall. Bei der HA gibts keine Berufung. es sei denn, dass.... das mit den Ausnahmen. ;-)
@bulamatadi01 wegen: gem. § 511 Abs. 4 Nr. 1 und 2 ZPO wegen der grundsätzlichen Bedeutung, der Fortbildung des Rechts und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts möglich zu machen.
@sewagii natürlich nenn ich soetwas fair, für mich ist ein Kaufvertrag erst dann beschlossen, wenn beide Partein ZUGESTIMMT haben !!! Kann doch nicht sein das jemand sein Haus abgeben muss für nen Euro, nur weil jeder das Haus übersehen hat... wo leben wir den hier sag mal geht es noch...
@FairGerechtSoziaL Das Haus übersehen? Du verstehst doch schon nicht dass der Kaufvertrag geschlossen war und beide dem zugestimmt haben. Der eine bietet an, der andere nimmt es an. Durch Abgabe eines Gebots, nimmt man das Angebot an. Punktum. Der andere kann sich dann nicht einfach aus dem Vertrag lösen, in dem er sagt "Ich spiel nicht mehr mit". Denn das ist kein Kindergarten, sondern das wirkliche Leben. Pacta sunt servanda! Unser oberster Rechtsgrundsatz im Zivilrecht.
"In diesem Video ... ob eine eBay Auktion abgebrochen werden darf." - Und? Darf sie? Wird die Frage auch mal beantwortet? Denn bislang hörte man hier nur selbst erdachte Schauergeschichten von "scheiß egal, ob man einen Vertrag hat oder nicht" oder "tret ich dir in dein Auto, haben wir auch keinen Vertrag". Letzteres gehört zu den Schäden aus unerlaubte Handlung, während es sowohl im Urteil als auch der HA um Schäden aus Verletzung vertraglicher Pflichten geht, was immer Verträge voraussetzt.
@FairGerechtSoziaL Und ja, Fair-Gerecht-Sozial, ein Haus kann man zumindest nicht bei eBay für einen Euro verkaufen. Dazu musst du zum Notar. Der stellt eine Warn- und Schutzfunktion für Käufer und Verkäufer dar. Aber wenn dort der Vertrag ebenso geschlossen ist, musst du für einen Euro dein "Haus abgeben". Das ist fair und gerecht. Für sozial gibts Ämter.
Hallo? Wenn ich mein Haus für einen Euro anbiete und weggeben WILL bzw. die Leute damit ködere und es dann jemand auch für den Preis kaufen will, kann ich nicht sagen "Ne Junge, der Preis ist nicht Fair":-\
Dann gäbe es auch Ebay nur noch irgendwelche Rückzieher
Der Startpreis ist der minimale Preis zu dem ich verkaufen WILL. Damit sind beide mündlich quasi einverstanden und haben ZUGESTIMMT.
@FairGerechtSoziaL Aus dem Urteil, was mit dem Video nichts zu tun hat: "Daher konnte der Beklagte mit seinem vorzeitigen Beendigen der Auktion das Zustandekommen des Geschäftes zwischen ihm und dem Kläger nicht verhindern. Nach allem war der Kaufvertrag daher zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion zum Preis von 1,00 EUR zustande gekommen. Dieser "lachhafte" Preis ist das Risiko, das mit der Auktion bei eBay verbunden ist, was der Beklagte wissen musste, dass es besteht."
Beim zweiten Hören stellte ich fest, dass die HA gar nicht so gemeint war, wie sie hier verstanden wurde, sondern dass der angebotene Fistmaster materialermüdet gewesen sei, oder gar "zerstört", wie es hier im Nebensatz fallen gelassen wurde. Die Auflösung ist damit nun endgültig falsch. Wenn ER ihn nicht zersört hat, sondern nur einen dauerhaft beschädigten FM anbot, konnte er den Kaufvertrag nach dem Abbruch auch wirksam anfechten und muss danach weder liefern noch Schadensersatz leisten.
Nach meiner Rechtsfassung kann man nur Schadensersatz beanspruchen, wenn man im Besitz des geschädigten Objektes ist. Aber so ist Deutschland. Echt zum Kotzen.
@HavockToxx Es hat einfach eine ausgefeiltere Rechtsauffassung als du. Es gibt noch weit mehr Schäden, als solche an Objekten. Vermögensschäden sind typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass man Vermögen NICHT (mehr) hat! Dir FEHLT Vermögen, wofür ein anderer verantwortlich ist. Und jetzt du wieder! So jemand soll also keinen Schadensersatzanspruch haben?! Dann gib mir deine Bankverbindung und ich räume dort alles ab, wenn da was ist. Schadensersatzansprüche hast DU danach nicht.
@HavockToxx So ein Blödsinn! Was ist, wenn mir jemand mein Auto kaputt macht, das am anderen Ende der Welt steht und das ich verliehen habe? Habe ich dann keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz? DAS wäre zum Kotzen!
@auron2301 Was habe ich denn Geschrieben?? In deinen Fall bist du der Besitzer des Autos und es würde keine Rolle Spielen, ob du dein Auto verliehen hättest oder nicht. Den Anspruch auf Schadensersatz hättest du, weil Du der Besitzer bist. Nur in Fall der Frau, hätte Sie kein Anspruch, da Sie nicht Besitzerrin des Fistmaster war, und Ihr dadurch in eigendlichen Sinne kein Schaden Entstanden wäre. Aber wenn du meinst das man Fremde Konten Leer räumen darf, Vielen dank.
Ich weiß nicht wieso das noch nicht kam, aber es gibt doch zu dem Thema auch ein Urteil vom BGH (Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 305/10). In diesem Fall musste der Angeklagte nicht bezahlen nachdem ihm eine Kamera geklaut wurde und er die Aktion beendet hatte.
@aerotank2910 Aus dem Urteil: "Der Beklagte hat sich ausdrücklich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen VIII ZR 305/10 vom 08. Juni 2011, vgl. Bl. 59 ff der Gerichtsakten, bezogen." - Die Begründung, was an dem Fall des AG anders ist, weswegen trotzdem Schadensersatz zu leisten war, steht ebenfalls dort. Das kam bereits mehrfach.
Ich hab schon lange den Glauben an so etwas wie Gerechtigkeit der Justiz der BRD und deren Gerichte verloren! Und auf Ebay mach ich wegen der ganzen Abmahner, Abzocker oder gar Erpresser schon seit ein paar Jahren nichts mehr. Ist es das Geld einfach nicht wert, lieber spare ich wo anders und kauf nicht mehr soviel Ramsch, den man eh nicht braucht.
Der Typ im Video hat sein Angebot zurückgezogen weil es es sich mal eben plötzlich anders überlegt hat. Und der Echte Fall war noch ne Nummer Krasser.
Da hat er das Angebot zurückgezogen weil es seine Reifen nicht für 1 Euro verkaufen wollte. Sorry, wenn er das Angebot für den preis reinstellt muss er damit rechnen.
Sonst ziehen die Leute nur noch ihre Angebote zurück wenn ihnen der Preis nicht gefällt.
Ich hab schon lange den Glauben an so etwas wie Gerechtigkeit der Justiz der BRD und deren Gerichte verloren! Und auf Ebay mach ich wegen der ganzen Abmahner, Abzocker oder Erpresser schon seit ein paar Jahren nichts mehr. Ist es das Geld einfach nicht wert, lieber spare ich wo anders.
@LoLmonsterofgreate Sich einen Fistmaster für 499 € zu kaufen. Sie hat mit dem Anbieter einen Vertrag über den Verkauf eines Fistmasters im Werte von 499€ für 1€ geschlossen - was sein Problem ist. Wertzuwchs auf ihrer Seite 498 €. Nun zahlt er diesen durch ihn verhinderten Wertzuwachs selbst. Sie legt ihren Euro drauf, den sie ohnehin bezahlen wollte, und kauft sich einen Fistmaster für 499 €. Wertzuwchs auf ihrer Seite: 498 €. Genau so, wie vorher vereinbart war.
Versteht ich jetzt nicht. Der Gegenstand ist kaputt gegangen und kann nicht mehr verkauft werden. Warum soll er jetzt Schadensersatz zahlen? Da haben doch wohl beide Pech gehabt, denn abgesehen davon, dass sie den Artikel nicht kaufen kann, kann er ihn ja auch nicht mehr verkaufen.
@AvatarFosco Der Artikel ist nicht kaputt gegangen. Sein Spielzeug ist kaputt gegangen. Das war aber nicht Inhalt des Kaufvertrages, sondern der voll funktionsfähige Fistmaster, den er jetzt lieber für sich selbst behalten wollte. Selbstverständlich ist das kein Grund, dass er nun auf einmal lieber selbst damit spielen will, deshalb die Autktion wieder abzubrechen. So stehts in seinem Vertrag, auch eBay AGB genannt. Dann ersetzt er halt den dadurch dem anderen zugefügten Schaden.
@bulamatadi01 Achso danke, dann habe ich das mit dem Kaputtgehen falsch verstanden. Aber inwiefern ist ihr denn Schaden entstanden, abgesehen von den 2 Minuten die sie sich genommen hat 1€ zu bieten?
@AvatarFosco Hab ich weiter unten mal beschrieben. Aber gerne nochmal. Nach dem unberechtigten Abbruch, der deswegen nicht das Zustandekommen des Kaufvertrages verhindern kann, grundsätzlich nicht, hatte sie mit jemanden einen Vertrag gehabt, der ihr einen Kaufgegenstand im Werte von 499 € für nur einen 1€ verkaufen wollte. Wollte er, denn er hat den Deal abgeschlossen, nicht sie. Sie hätte ja weitergeboten. Wertzuwachs bei ihr 498 €. Den hat er verhindert, also zahlt er ihn jetzt.
@AvatarFosco Also ich nehme das zurück. Wenn man hier richtig zuhört, ist der Fall jetzt ganz anders, als in der HA. Hiernach sei der angebotene FM "zerstört". Ein zerstörter FM hat aber keinen Wert. Weder muss sie kaputten, wertlosen Scheiß für 1€ kaufen, noch muss er nach dem Abbruch liefern, wenn er zugleich den Vertrag wegen Irrtums anfechtet oder vom Widerrufsrecht Gebrauch macht, vorausgesetzt natürlich, dass der Mangel ihm nicht zuzurechnen ist. Null Wert, Null Schaden.
Wenn extrem hochpreisige Güter zur Auktion angeboten werden und sich Kläger und Beklagter kennen, eine interessante Möglichkeit zur Geldwäsche. Genial!
@FairGerechtSoziaL So ein Blödsinn, nehme an, dass du das dem Video entnommen hast. Das ist aber falsch. Lies lieber die Entscheidung des AG. Die Entscheidungen beruhen alle ausschließlich daruf, DASS es Kaufverträge gegeben hat, die von den Beklagten aber gebrochen wurden. Ohne Kaufvertrag würde es diese Entscheidungen so gar nicht geben können.
Erwachsene Menschen stellen die Angebote bei eBay rein :-\
Wenn die Ware beschädigt oder geklaut ist musst du auch nix zahlen.
Der Typ hat seine Winterreifen (auch noch am Ende des Winters :-\) für einen Euro rein eingestellt und die Auktion eben mal beendet weil er sie nicht für einen Euro verkaufen wollte obwohl er den preis selber festgelegt hat.
Wenn du sowas als Fair ansiehst läuft echt was schief.
Ähm, der Fistmaster ist aber nicht anderweitig veräußert worden. Pervi konnte zum Zeitpunkt des Startes der Auktion doch nicht davon ausgehen das sein Fistmaster beschädigt wird.
@Moriarty1982 Auch in dem Fall der HA, der ja nur schlecht dem AG- Fall nachgestellt wurde, der hier als Begründung für die Lösung herhalten sollte (auch dort wurden die Autoreifen anderweitig weiter verkauft), hatte der Pervi es selbst in der Hand, sich an den Vertrag zu halten oder nicht. Ein Widerrufsrecht stand ihm nicht zu, ein Anfechtungsrecht auch nicht, also hat er den Fistmaster zu liefern. Kann er das nicht oder will er es nicht, zahlt er.
Ich habe das Urteil gelesen, und wenn ich es richtig verstanden habe, hat er die Reifen schon anderweitig für 120 Euro verkauft. Hätte er gesagt, dass die Reifen gestohlen worden wären, hätte der Kläger nichts machen können, oder? Und warum erhält der Kläger den Neupreis, und nicht irgend wie einen Zwischenwert, denn Sinn einer e-Bay Aktion ist doch Geld zu sparen, und normalerweise bieten man doch nicht zu dem Preis, den man in einem Geschäft normalerweise bezahlen müßte.
@Harvey3101 Es geht um den Wert des Kaufgegenstandes, den man erhalten hätte, wäre der Kaufvertrag ungestört durchgeführt worden. Danach zahlt der Meistbietende den Kaufpreis und erhält als Gegenwert den Wert des Kaufgegenstandes und keinen geringeren, aber auch keinen höheren. Der Wert der Reifen wurde vom Anbieter nicht bestritten, was er hätte tun können. Er wollte es so. Dann kriegt er es auch so. Ist ja erwachsen. Der Richter ist nicht seine Mutter.
okay, stimmt. Aber da ja der Verkäufer die Reifen selbst für 120 Euro verkauft hatte, war es wahrscheinlich ein Fehler von ihm, den Wert des Kaufgegenstandes anzuerkennen, denn für ihn waren die Reifen ja 120 Euro wert. Bin kein Jurist, würde mir aber logisch erscheinen.
Würde sagen, der Verkäufer ist auf jeden Fall juristisch schlecht beraten worden.
Was ist wenn EBAY SELBST eine Auktion rausnimmt, weil es z.B. AUF EBAY (nicht generell) verboten war oder das Angebot einen Formfehler (der laut Ebay-AGB) verboten ist enthielt?
@FonGoTT Dann sollte es nichts geben. Denn für den Bieter gelten ja die gleichen Regeln. Tiere dürfen z.B. nicht verkauft werden. Alle Mitgleider akzeptieren diese Regel. Somit ist es ebenso falsch auf ein Tier zu bieten, wie eines anzubieten.
Wenn ich das ganze menschlich betrachte, dann finde ich dass das Gericht falsch gehandelt hat.
Wenn die Frau einen Euro bietet und die Auktion noch nicht abgeschlossen ist, dann bedeutet dies doch nicht sie hätte den Fistmaster für nur einen Euro bekommen.
@GuthixGriffin Die Auktion ist aber auch durch den Abbruch abgeschlossen. Und den hatte der Anbieter selbst in der Hand. Als Mündiger und angebliche Geschäftsfähiger hatte er einen Vertrag mit ihr geschlossen, ihr den Fistmaster für einen € zu verkaufen. So funktioniert unser Kaufrecht. Angebot und Annahme = Vertrag. Verträge müssen eingehalten werden. Wer einen Vertrag schuldhaft nicht einhält, macht sich schadensersatzpflichtig.
Ich stelle ein höherwertiges Auto für 60.000 Euro bei ebay ein und das Auto wird geklaut. Nun breche ich die Auktion ab, da ich das Auto nicht mehr habe. Nun soll ich also für das ohnehin verlorengegangene Vermögen von 60.000 Euro nochmal 60.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Auktionen darfst du abbrechen wenn ein guter Grund vorliegt.
Beispielfall:
Kamera aus Auto geklaut:
Vor dem AG Bad Hersfeld und dem LG Fulda blieb die Klage erfolglos. Kein Schadensersatz da zwischen ihm und dem Anbieter der Digitalkamera kein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Aufgrund des Diebstahls sei der Anbieter gemäß der AGB von Ebay berechtigt gewesen, sein Verkaufsangebot zurückzunehmen.
@sewagii Insoweit stimme ich dir ja zu, aber wenn jetzt der Fistmaster kaputt gegangen ist, ist es doch im endeffekt das Gleiche oder nicht? Ich glaube, dass da Sempervideo einen Fehler gemacht hat.
Im ersten Video wurde gesagt (soweit ich mich erinnern kann) der Fistmaster den Pervertson für den Eigengebrauch genutzt hat ist kaputt gegangen. Deshalb hat er die Auktion zurückgezogen. (Das sein eigener kaputt gegangen ist spielt keine Rolle).
Der Fistmaster der zur Auktion stand war nämlich noch voll funktionsbereit.
Irgendwie hat Semper Video da was vermehrt, im zweiten Video war dann irgendwie was durcheinander gekommen :-\
@Hasenpfote01 Nein, in diesem Fall hättest du einen Grund, die Autkion abzubrechen und den Vertrag sodann zu widerrufen, woraufhin du keine Leistungspflicht mehr hättest, bsopw. den Kaufgegenstand zu liefern und zu übereignen. Eine unmögliche Leistung kann zudem nicht gefordert werden und befreit auch von der Leistungspflicht. Dass der Kaufgegenstand gestohlen wurde, ist ja nicht deine Schuld, du bist ja nicht der Dieb, du kannst dir nichts stehlen, was dir ohnehin gehört.
@Hasenpfote01 In den beschriebenen Fällen haben die Anbieter jeweils selbst dafür gesorgt, dass sie etwas nicht mehr liefern können, weil sie es anderweitig verkauft hatten. Also hatten sie Geld für etwas bekommen, was sie einem anderen hätten übereignen müssen. Von der Kohle, die sie für den Verkauf erhileten, dürfen sie dann auch gerne den Schaden ihres Vertragspartners bezahlen. das ist genau richtig so. Die meisten versetzen sich nur in die Anbieterolle, nie in die des Bieters.
Ich weiß, dass die HA von einigen vollkommen richtig gelöst wurde. Dagegen ist die Erklärung in diesem Video hier nachgerade falsch. Damit werden die Leute in die Irre geführt, Abhilfe schafft allenfalls, wenn jemand dem Link folgte und die Gründe selbst liest. Dann erfährt er vielleicht doch, dass es sich, hier wie da, nur um die Verletzung von Vertragspflichten handelte. Sprechers Beispiel einer unerlaubten Handlung ist völlig deplaziert. Das hat weder mit der HA noch dem AG-Fall etwas zu tun.
@MADBlacklord Es gibt keine nächste Instanz. Bei Berufungssummen bis höchstens 600 € ist die Berufung unzulässig, bei einer Beschwer von höchstens 600 € ist sie nicht statthaft. Es bleibt also bei dem Urteil, da es 600 € Beschwer nicht übersteigt. Dein Anwalt wüsste das auch und würde nicht in die Berufung gehen, und ohne ihn könntest du auch gar nicht, da sie beim Landgericht einzulegen wäre, wo Anwaltszwang besteht.
@bulamatadi01 btw: Selbst wenn das AG die Berufung zulassen würde, würdest du sie verlieren, da das LG noch viel weniger von der BGH-Rechtsprechung abweichen würde, an die sich das AG bereits gehalten hatte und zu keinem andreen Ergebnis käme. Das ist mittlerweile gängie Rechtsprechung und überhaupt nichts Neues. Da haben andere schon viel höhere Summen zahlen müssen.
@MADBlacklord Habe gerade gelesen, dass das AG es für geboten hielt, wegen dessen Auslegung des BGH- Urteils vom 08. Juni 2011, Aktenzeichen XIII ZR 305/10 und der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, der Fortbildung des Rechts und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts möglich zu machen. Es geht um die eBay AGB. Jetzt kann der Beklagte also doch noch in Berufung gehen, wenn er die Kosten nicht scheut.
Bereits 2005 hatte das OLG Oldenburg einen Anbietenden zur Zahlung von 2.500 € verurteilt, weil auch jener seinerzeit meinte, einen Pkw des Werts 7.000 € bei eBay zu versteigern, Startpreis war 1 € . 3 Tage vor Angebotsende brach er die Autktion ab. Der Meistbietende verlangte das zwischenzeitlich vom Anbieter anderweitig verkaufte Kfz zum Preis von 4.500 € heraus. Pkw war nicht mehr da, erfüllt werden konnte also nicht, Leistung kann nicht mehr verlangt werden, Folge: Schadenersatz. Nicht neu.
Jetzt funktioniert meine Nutten-These nicht mehr. Oder etwa doch? Schadensersatz wenn Bitchy mittendrin abbricht? Könnte das Team ja mal recherchieren..
Es kommt und kam sehr wohl auf einen Vertrag an. Der hier gemeinte Nichterfüllungsschaden erforderte eine vorherige Leistungspflicht des Anbietenden, die dem gegenseitigen Vertrag entstammte. Dem Bieter stand der Schadenersatz statt der Leistung zu, der an die Stelle der primär geschuldeten Leistung trat, die nicht mehr verlangt werden kann - weil die Reifen bereits weg waren! Das AG stützte sich auch auf die BGH-Rechtsprechung. Bei Streitwerten unter 600 € ist die Berufung ohenhin unzulässig.
In einem anderen Fall (Preisfehler in Onlineshop) wurde geurteilt dass man nur Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn man nachweisen kann, dass einem ein gutes Geschäft durch die Lappen gegangen ist (man hat ein gutes Angebot ausgeschlagen, weil man ja dachte, man bekommt noch ein besseres).
Warum gilt diese "Leitsungspflicht" nicht für den Shop?
@borstenpinsel Ich denke, bei deinem Fall ging es um den Ersatz des entgangenen Gewinns. Der entgangene Gewinn umfasst alle vermögenswerten Vorteile, die dem Geschädigten zur Zeit des schädigenden Ereignisses noch nicht zugeflossen waren, die er aber ohne die Schädigung erlangt hätte, sprich: das gute Geschäft wäre zu Stande gekommen, wenn nicht dies oder das durch den anderen dazwischen gekommen wäre. Das muss aber der beweisen, der sich darauf beruft. Müsstest du den Fall genauer erklären.
@borstenpinsel wenn du 99€ setzt bekommst du 400€ schadens ersatz. wenn du dann einen neuen fistmaster kaufst nimmst du die 400€ vom verkäufer und die 99€ die du zahlen wolltest.
Ergo: Die Sicherste Methode zum "Abbrechen" einer Auktion ist immernoch, einen Bekannten oder Kollegen zu bitten, irgeneinen astronomischen Betrag zu setzen und nach Ende so zu tun, als würde man den Kauf komplett durchziehen (Mit Bewertung und was dazugehört). Dann kann einem wirklich niemand mehr was!
Neue Masche. Zweitaccount, schnell mal drüber bieten und dann alles abbrechen.
Die Richter waren wohl besoffen. Schadensersatz schön und gut, aber wie weiter unten schon von jmd. erwähnt: Je höher das Gebot desto weniger Schadensesatz? WTF
Das klingt irgendwie nicht logisch, da der fistmaster ihr nur einen € wert war.
PhunPhreak 2 days ago
geht doch völlig in ordnung. Was ist der sinn einer auktion, wenn der versteigerer jederzeit die auktion abbrechen kann, wenn ihm der preis nicht passt ?
Nudelwanne 4 days ago
Pervi sieht ein bisschen so aus wie Gronkh XD
StarKyLP 2 weeks ago
@SemperVideo Hi erstmal, dringendes Problem ich möchte aus meiner eBay Auktion schnell jemanden löschen/blocken etc. ,sodass er nicht mehr bei der Auktion teilnehmen kann.Geht das? und wenn ja wie?.. Ich schicke dir nochmal eine PN mit gleichem Inhalt.
King7Beatz 2 weeks ago
gibts schon ein update? super kanal übrigens :)
DerDampfende 2 weeks ago
wenn jemand 1 euro bietet würde ich 2 euro selber bieten somit is alles geklärt
GrischasMusicChanel 3 weeks ago 3
Naja zumindest hat er Glück und kann mit dem Urteil wirklich in Berufung gehen. Bei dem Streitwert ist das ja kein Problem.
Allerdings frage ich mich, wo hier der Schaden ist.
Naja, ein Tip, das nächste mal einen Kumpel suchen der überbietet und dann erst abbrechen. *gg*
Fidikadosworld 3 weeks ago
Urteil: Ebay ist immer überteuert......
eisregen4 4 weeks ago
Geht das auch in Österreich??
brchat 1 month ago
Welcher hirnverbrannte Vollpfosten zieht eigentlich wegen 1 € vor Gericht?? Das ist das viel schlimmere Übel als das Gerichtsurteil an sich!
Naja, Dummheit stirbt eben leider NIE aus...
devilchris86 1 month ago
@devilchris86 erzieht wegen der 498 euro vor gericht ;)
eisregen4 4 weeks ago
Der erzählt im Video auch nur Mist! Es gibt mehrere Ansprüche wegen Schadensersatz und für einige Ansprüche benötigt man eben auch Kaufvertrag. Der ist hier auch Zustande gekommen, im Zeitpunkt von der Abgabe des Angebotes.
Also ergibt sich der Schadensersatzanspruch aus 280 BGB. Da prüft man auch das Verschulden, das kann man hier nicht beurteilen, weil die Formulierungen so schwammig sind, dass man damit nichts anfangen kann.
Fazit: Video löschen und ein neues machen, diesmal nur vernüftigt!!!
Homer29001 1 month ago
Mal was anderes: Ich MUSS Sachen bei eBay verkaufen, jedoch hat mich eBay einfach vorerst gesperrt und von mir eine Ausweiskopie angefordert. Hab ne Kopie gemacht und wollte nun absenden, ich konnte aber keine Adresse heraus finden und es meldet sich auch eBay nicht !!! ... warte nun schon seit ca. 1 Monat, könnt ihr mir helfen :( ?
TheTestaholic 1 month ago
This has been flagged as spam show
wintipps.blogspot. com/ schaut mal rein ist echt nützliches Zeug dabei ;)
floerian1994 1 month ago
jmd da der lust hat du chatten?
JasminBla94 1 month ago
xD die namen bitchy mc slut xD
pervi pervertson ohh man
DjXrayMusic 1 month ago
Der Bieterin ist ein Schaden entstanden, da sie als Höchstbietende darauf vertrauen durfte, dass der Vertrag erfüllt wird. Schadensersatz soll die Parteien so stellen, wie es im Fall der Erfüllung gekommen wäre. Hätte der Anbieter den Vertrag erfüllt, dann hätte er 1 € erhalten und den Fistmaster im Wert von 499 € übergeben. Das bedeutet er hätte im Falle der Erfüllung ein Verlustgeschäft von 498 € gemacht. Daher die Höhe des Schadensersatzes.
1989MR1 1 month ago
Das deutsche Rechtssystem: Wie immer völlig schwachsinnig. Der armen Bitchy McSlut ist *kein* Schaden entstanden, nur weil sie etwas nicht bekommen hat. Sie hatte auch keinen finanziellen Verlust.
BlankFX 1 month ago
Nächster Halt: Ebay. Ein paar Leute arm machen ;)
FlumpiDumpiDu 1 month ago 21
SemperVideo ist scheinbar sprachlos angesichts ihres offensichtlich fehlerhaften Videos
GrosserUnhold 1 month ago
@GrosserUnhold Wahrscheinlich wühlt sich gerade der arme Praktikant durch die Lehrbücher. Mal schauen, wann die Richtigstellung kommt.
TheAdamProst 1 month ago
So können wieder Betrüger für 1 Euro sachen ersteigern.. ich weiß noch damals wo jemand geklagt hatte wegen einem Haus.. und der Besitzer musste das Haus für 1 Euro abgeben.. also da wäre ich Amok gelaufen hätte den Besitzer abgeknallt , hätte den Richter abgeknallt und wäre schön im warmen Knast gegangen und hätte dort immer pünktlich mein essen bereit stehen...
markusdiebke 1 month ago
Mir ist gerade aufgefallen, dass das BGH Urteil nur gesagt hat, dass Schadensersatzanspruch nicht besteht, wenn die Auktion aus den von eBay genannten Gründen, wann Auktion beendet werden darf, beendet wurde. Somit hat der BGH die eBay Grundsätze und AGB bestätigt ist auch nicht schlecht...
Setech666 1 month ago
Der BGH hat anders entschieden würde Links ja schicken leider kann ich keine posten oder als Nachricht senden. BGH hat im angesprochenen Fall (Artikel zerstört) dem Verkäufer recht gegeben.
Setech666 1 month ago
@SemperVideo Bei eurem verlinkten Beispiel liegt der Fall volkommen anders
F3LDK0CH 1 month ago
danke für die infos :)
wetterhampelmann 1 month ago
Irgendwas stimmt an diesem Fall nicht: Für einen derartigen sogenannten Grossen Schadenersatz müsste Verschulden nachgewiesen werden. Wo aber ist hier ein solches Verschulden zu sehen?
TheAdamProst 1 month ago
@TheAdamProst Alles stimmt hier nicht. Die Lösung ist schlicht falsch. Die haben aus dem Urteil des AG versucht einen vergleichbaren Fall als HA zusammenzuschrauben, was schon mal gründlich in die Hose ging. Dennoch richtige Lösungen haben sie gar nicht, stattdessen falsche Antworten zitiert, weil sie die Lösung selbst nicht mehr kennen. An der eigenen Aufgabe gescheitert! Aber weil es ja SV ist, können sie diesen Blödsinn auch noch als Wahrheit verkaufen und damit Stunk erzeugen.
bulamatadi01 1 month ago
@bulamatadi01 Habe mir mal das Urteil gerade mal durchgelesen und, siehe da, hier wurde ein Verschulden nachgewiesen. Allerdings ist das Urteil so grottenschlecht formuliert, dass man da erstmal drauf kommen muss. Dass SemperVideo das als Basis genommen hat, war schon ein Fehler. Und durch die Veränderungen im Sachverhalt wird's richtig wirr. Also: Sechs! Nachsitzen!
TheAdamProst 1 month ago 17
@SemperVideo euer Beispiel hat mit dem verlinktem Urteil recht wenig zu tun, in eurem Beispiel wurde der Gegenstand zerstört, in dem Urteil wurde er zwischenzeitlich verkauft
GrosserUnhold 1 month ago
@GrosserUnhold zerstört und verkauft ist aber in dem fall als gleich zu behandeln, da der gegenstand dem verkäufer in beiden fällen nicht mehr zur verfügung steht. warum das so ist ist in diesem fall unerheblich.
MoertesTheMiner 1 month ago
@MoertesTheMiner Ist es nicht! Es geht darum, ob dem eine Vertragsverletzung zuzurechnen ist oder nicht. Wird der Gegenstand von einem Dritten ohne Wissen des Anbieters verkauft, fällt das Urteil ganz anders aus. Dann muss er nicht zahlen. Im vorliegenden Fall war ihm aber BEKANNT, dass ein anderer die Reifen verkauft. Also muss er zahlen, denn das hätte er verhindern können. Und wenn Anbieter den Gegenstand nicht schuldhaft selbst zerstört hat, zahlt er auch nicht.
bulamatadi01 1 month ago
Das Urteil ist krass, wenn man bedenkt dass der Artikel "kaputt gegangen" ist, ist aber nachvollziehbar. Also vorsichtig sein wenn man etwas verkauft...
eflose 1 month ago
@eflose Welches Urteil? es gibt kein Urteil zu dem fall der HA. Im Urteil wurde nichts zerstört oder ging kaputt, sondern dort wurde mit Wissen des Anbieters der Kaufgegenstand zwischenzeitlich anderweitig veräußert. Im Übrigen hat es das Gericht auch sehr wohl interessiert, ob ein Kaufvertrag vorlag oder nicht. Hätte keiner vorgelegen, wäre die Klage abgewiesen worden. Was SV da im Video behauptet, wofür sich das Gericht alles gar nicht erst interessiert hätte, ist hanebüchener Unsinn.
bulamatadi01 1 month ago
bitchy Mc Slut :D
iLikeKnete 1 month ago
bitchy Mc Slut :D
iLikeKnete 1 month ago
bitchy Mc Slut :D
iLikeKnete 1 month ago
Pervi Pervertson :D
iLikeKnete 1 month ago
Comment removed
bulamatadi01 1 month ago
Ich check das nicht. Das Gerät da gehört doch immer Pervi und nicht der Frau da! Warum sollte man jemanden Schadensersatz zahlen, dem das Gerät gar nicht gehört? Es kam ja nie zum Verkauf und daher gehört das Teil immernoch Pervi!
TulgaD5 1 month ago
@TulgaD5 ER hatte aber einen Vertrag, in welchem er sich verpflichtet hatte, es IHR zu übereignen, das Eigentum daran IHR zu verschaffen. Dafür zahlt sie ihm einen Euro, weil er das so wollte, weil es so im Vertrag steht, dem er zugestimmt hatte, bevor er überhaupt etwas bieten konnte (hat den AGB von eBay zugestimmt). Die "Auflösung" von SV ist leider falsch! Sie stiftet nur Verwirrung und Unfrieden: Pervi muss nicht zahlen, wenn das Teil unverschuldet zerstört ist.
bulamatadi01 1 month ago
@bulamatadi01 So einen Vertrag hat es nie gegeben, weil der Verkauf abgebrochen wurde!
TulgaD5 1 month ago
@TulgaD5 So ein dummes Zeug. Verträge entstehen durch Angebot und Annahme. Auch bei eBay wird durch Abgabe des Gebots das Angebot angenommen. Ein Abbruch der Auktion macht aus dem letzten Gebot das Höchstgebot, spätestens jetzt steht fest, mit wem der Vertrag zu Stande kam. Du behauptest das Gegenteil, auch, wenn du dich nicht daran erinnern kannst. Deshalb werden ja Anbieter, die Auktionen einfach abbrechen, weil ihnen der Preis nicht passt, ständig verurteilt, Weil DU Recht hast! lol
bulamatadi01 1 month ago
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@TulgaD5 Die meisten wissen doch gar nicht, was ein Kaufvertrag überhaupt ist, obwohl sie jeden Tag einen, meisten zig Kaufverträge schließen. Selbst wenn du an Automaten etwas ziehst, schließt du einen Kaufvertrag. Der wird zeitgleich nur auch durchgeführt. Alles, was du nicht klaust, dir nicht geschenkt, vermietet oder verliehen wurde, hast du ersteigert oder gekauft. Durch Kaufvertrag. Das ist eine Verpflichtung!!! Die beginnt nicht erst bei der Übergabe, sondern sie endet mit ihr!
bulamatadi01 1 month ago
@bulamatadi01 Ich kann mich nicht erinnern, das gegenteil behauptet zu haben! Der Vertrag beginnt, wenn die Auktion vorbei ist, und der Vertrag endet, wenn der Kunde die Wahre bekommt bzw. der Verkäufer sein Geld!
Aber die Auktion wurde abgebrochen, daher gab es nie einen Vertrag, der Gegenstand gehört nicht ihr und somit muss Pervi für kein Schadensersatz leisten! Wozu auch, es ist ja gar keiner Entstanden!
TulgaD5 1 month ago
@TulgaD5 Der Gegenstanbd gehört nach Abschluss des Kaufvertrages auch nicht ihr, weil er ihn ihr erst übereignen und den Besitz daran einräumen muss, wozu er sich just durch die Annahme seines Angebotes durch den Bieter verpflichtet hatte. Der Abbruch durch ihn macht daraus den Vertrag mit dem 1€ Bieter, weil dieser damit Höchstbietender ist. Seine ASchuld, sein Vertrag. Lies dir die eBay AGBs durch oder geh Jura studieren oder was weiß ich was, aber laber hier nicht son dummen Scheiß.
bulamatadi01 1 month ago
@sewagii nee sehe ich anders, es ist MEINE Ware und niemand kann mich zwingen, bei einen zu geringen Gebot meinen Artikel abzugeben... stell dir mal vor der Artikel geht DIR kaputt und du ziehst deshalb die Auktion zurück und jetzt komm ich daher und verklage ich dich aufgrund deines Rückzuges des Gebotes... und du musst an mich 4999 Euro zahlen, weil der Artikel mal 5000 Euro wert war.. 1 Euro war geboten... Schadenersatz.. das kanns ja wohl nicht sein...
FairGerechtSoziaL 1 month ago
@FairGerechtSoziaL Niemand zwingt dich! Du Möhre hast bei der Kontoeröffnung schon die AGB von eBay akzeptiert, genauso wie der Bieter! Das war bereits alles freiwillig. Die werden Vertragsinhalt zwischen dir und dem Bieter. Biete deinen Kram doch nicht auf eBay an, dann schließt du auch nicht Verträge zu 1€ für Sachen im Wert von 5.000 €. Wie naiv bist du denn?! Leute wie du sollten überhaupt keine Verträge schließen dürfen, weil sie ja offensichtlich damit überfordert sind.
bulamatadi01 1 month ago
@bulamatadi01 lol wie geil, echt nice^^
Parralyzed 1 month ago
@FairGerechtSoziaL Und falls du es immer noch nicht gerafft hast: Man kann dich zwingen! Jeder mit dem du einen Vertrag geschlossen hast! Da wirst du noch deine blauen Wunder erleben. Wenn du mit mir einen Vertrag hast, der dich verpflichtet, mir etwas für 1€ zu übereignen, dann kriegst du deinen scheiß Euro und ich kriege von dir, was vereinbart war. Ansonsten würde ich dich vor Gericht zerren, dass dir Hören und Sehen vergeht. Danach wüsstest du, wie man dich zwingen kann.
bulamatadi01 1 month ago
@FairGerechtSoziaL Nirgendwo, außer im Semper Video, ist die Rede davon, dass du schadensersatzpflichtig wärst, wenn dir etwas unverschuldet kaputt gegangen oder abhanden gekommen ist! In solchen Fällen kann man den Vertrag widerrufen bzw. muss ihn anfechten. Der Abbruch der Auktion ist genau für diese besonderen Fälle vorgesehen in den AGB von eBay, denen du vorher zugestimmt hattest. Niemand hat jemanden verurteilt, weil ihm was abhanden kam oder unverschuldet zerstört war
bulamatadi01 1 month ago
"wenn ich ihnen in ihre karre trete, kommt daauch kein vertrag zustande" ich liebe das:D
TheSoundMens800 1 month ago
berufung bei 499 euro ? soweit ich weiss, ist die mindessumme für das landgericht bei 600 euro oder nicht ?
bluesbiker1963 1 month ago in playlist Weitere Videos von SemperVideo
@bluesbiker1963 Genau so ist das. Im erfundenen Fall, der heute mal so morgen wieder ganz ist, gilt: Berufung unzulässig. Im verlinkten Fall wurde sie vom AG aber dennoch zugelassen, weils, sagen wir mal, wichtig ist. :-)
bulamatadi01 1 month ago
@bulamatadi01 ja ich habe es eben gelesen.
bluesbiker1963 1 month ago
@bluesbiker1963 Die Berufung ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.
bluesbiker1963 1 month ago
@bluesbiker1963 War aber auch kein Thema bei der HA. Also hier nur mal im besonderen Fall. Bei der HA gibts keine Berufung. es sei denn, dass.... das mit den Ausnahmen. ;-)
bulamatadi01 1 month ago
@bulamatadi01 wegen: gem. § 511 Abs. 4 Nr. 1 und 2 ZPO wegen der grundsätzlichen Bedeutung, der Fortbildung des Rechts und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts möglich zu machen.
bluesbiker1963 1 month ago
So 'n Dreck!
TulgaD5 1 month ago
@TulgaD5 Die Lösung ist falsch. Das Urteil ist richtig, hat aber mit der HA nichts zu tun.
bulamatadi01 1 month ago
@sewagii natürlich nenn ich soetwas fair, für mich ist ein Kaufvertrag erst dann beschlossen, wenn beide Partein ZUGESTIMMT haben !!! Kann doch nicht sein das jemand sein Haus abgeben muss für nen Euro, nur weil jeder das Haus übersehen hat... wo leben wir den hier sag mal geht es noch...
FairGerechtSoziaL 1 month ago
@FairGerechtSoziaL Das Haus übersehen? Du verstehst doch schon nicht dass der Kaufvertrag geschlossen war und beide dem zugestimmt haben. Der eine bietet an, der andere nimmt es an. Durch Abgabe eines Gebots, nimmt man das Angebot an. Punktum. Der andere kann sich dann nicht einfach aus dem Vertrag lösen, in dem er sagt "Ich spiel nicht mehr mit". Denn das ist kein Kindergarten, sondern das wirkliche Leben. Pacta sunt servanda! Unser oberster Rechtsgrundsatz im Zivilrecht.
bulamatadi01 1 month ago
"In diesem Video ... ob eine eBay Auktion abgebrochen werden darf." - Und? Darf sie? Wird die Frage auch mal beantwortet? Denn bislang hörte man hier nur selbst erdachte Schauergeschichten von "scheiß egal, ob man einen Vertrag hat oder nicht" oder "tret ich dir in dein Auto, haben wir auch keinen Vertrag". Letzteres gehört zu den Schäden aus unerlaubte Handlung, während es sowohl im Urteil als auch der HA um Schäden aus Verletzung vertraglicher Pflichten geht, was immer Verträge voraussetzt.
bulamatadi01 1 month ago
@FairGerechtSoziaL Und ja, Fair-Gerecht-Sozial, ein Haus kann man zumindest nicht bei eBay für einen Euro verkaufen. Dazu musst du zum Notar. Der stellt eine Warn- und Schutzfunktion für Käufer und Verkäufer dar. Aber wenn dort der Vertrag ebenso geschlossen ist, musst du für einen Euro dein "Haus abgeben". Das ist fair und gerecht. Für sozial gibts Ämter.
bulamatadi01 1 month ago
@FairGerechtSoziaL
Hallo? Wenn ich mein Haus für einen Euro anbiete und weggeben WILL bzw. die Leute damit ködere und es dann jemand auch für den Preis kaufen will, kann ich nicht sagen "Ne Junge, der Preis ist nicht Fair":-\
Dann gäbe es auch Ebay nur noch irgendwelche Rückzieher
Der Startpreis ist der minimale Preis zu dem ich verkaufen WILL. Damit sind beide mündlich quasi einverstanden und haben ZUGESTIMMT.
Oder siehst du den Punkt anders?
sewagii 1 month ago
@FairGerechtSoziaL Aus dem Urteil, was mit dem Video nichts zu tun hat: "Daher konnte der Beklagte mit seinem vorzeitigen Beendigen der Auktion das Zustandekommen des Geschäftes zwischen ihm und dem Kläger nicht verhindern. Nach allem war der Kaufvertrag daher zum Zeitpunkt der Beendigung der Auktion zum Preis von 1,00 EUR zustande gekommen. Dieser "lachhafte" Preis ist das Risiko, das mit der Auktion bei eBay verbunden ist, was der Beklagte wissen musste, dass es besteht."
bulamatadi01 1 month ago
Man kann sich doch einfach nen 2. Account erstellen mit dem 1Euro mehr bieten und dann abrechen
Dwillnio 1 month ago
@Dwillnio Wow dann gibt man sich selbst 1 Euro ohja ;)
DapSchaf 1 month ago
Doofe Bitchy McSlut :P
TheAPTec 1 month ago
Beim zweiten Hören stellte ich fest, dass die HA gar nicht so gemeint war, wie sie hier verstanden wurde, sondern dass der angebotene Fistmaster materialermüdet gewesen sei, oder gar "zerstört", wie es hier im Nebensatz fallen gelassen wurde. Die Auflösung ist damit nun endgültig falsch. Wenn ER ihn nicht zersört hat, sondern nur einen dauerhaft beschädigten FM anbot, konnte er den Kaufvertrag nach dem Abbruch auch wirksam anfechten und muss danach weder liefern noch Schadensersatz leisten.
bulamatadi01 1 month ago
Nach meiner Rechtsfassung kann man nur Schadensersatz beanspruchen, wenn man im Besitz des geschädigten Objektes ist. Aber so ist Deutschland. Echt zum Kotzen.
HavockToxx 1 month ago
@HavockToxx Es hat einfach eine ausgefeiltere Rechtsauffassung als du. Es gibt noch weit mehr Schäden, als solche an Objekten. Vermögensschäden sind typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass man Vermögen NICHT (mehr) hat! Dir FEHLT Vermögen, wofür ein anderer verantwortlich ist. Und jetzt du wieder! So jemand soll also keinen Schadensersatzanspruch haben?! Dann gib mir deine Bankverbindung und ich räume dort alles ab, wenn da was ist. Schadensersatzansprüche hast DU danach nicht.
bulamatadi01 1 month ago
@HavockToxx So ein Blödsinn! Was ist, wenn mir jemand mein Auto kaputt macht, das am anderen Ende der Welt steht und das ich verliehen habe? Habe ich dann keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz? DAS wäre zum Kotzen!
auron2301 1 month ago
@auron2301 Was habe ich denn Geschrieben?? In deinen Fall bist du der Besitzer des Autos und es würde keine Rolle Spielen, ob du dein Auto verliehen hättest oder nicht. Den Anspruch auf Schadensersatz hättest du, weil Du der Besitzer bist. Nur in Fall der Frau, hätte Sie kein Anspruch, da Sie nicht Besitzerrin des Fistmaster war, und Ihr dadurch in eigendlichen Sinne kein Schaden Entstanden wäre. Aber wenn du meinst das man Fremde Konten Leer räumen darf, Vielen dank.
HavockToxx 1 month ago
@HavockToxx Du solltest den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum lernen und dann hier fachsimpeln.
auron2301 1 month ago
armes schwein O.o
BabarALj 1 month ago
Um welchen Artikel ging es denn, habe das garnicht verfolgt ?
txync 1 month ago
Ich weiß nicht wieso das noch nicht kam, aber es gibt doch zu dem Thema auch ein Urteil vom BGH (Urteil vom 8. Juni 2011 – VIII ZR 305/10). In diesem Fall musste der Angeklagte nicht bezahlen nachdem ihm eine Kamera geklaut wurde und er die Aktion beendet hatte.
aerotank2910 1 month ago
@aerotank2910
HALLO LEUTE!!!!!!!!
Man DARF Aktionen abbrechen wenn man einen Grund hat (Diebstahl, Schaden).
Wer eine Auktion eröffnet und sie dann wieder beendet weil er für den Preis nicht zahlen will oder das Ding doch selber braucht ist selber Schuld :-\
Sowas ist KEIN Grund eine Aktion abzubrechen.
Könnte das jeder hätten wir nur noch mit Abbrechnern zu tun.
Das hat NIX mit Abzocke zu tun, solche Arschlöcher werden damit bestraft.
sewagii 1 month ago 9
@aerotank2910 Aus dem Urteil: "Der Beklagte hat sich ausdrücklich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen VIII ZR 305/10 vom 08. Juni 2011, vgl. Bl. 59 ff der Gerichtsakten, bezogen." - Die Begründung, was an dem Fall des AG anders ist, weswegen trotzdem Schadensersatz zu leisten war, steht ebenfalls dort. Das kam bereits mehrfach.
bulamatadi01 1 month ago
Was ein dummes Urteil
cartman7000000000000 1 month ago
@cartman7000000000000
Wieso?
sewagii 1 month ago
Ich hab schon lange den Glauben an so etwas wie Gerechtigkeit der Justiz der BRD und deren Gerichte verloren! Und auf Ebay mach ich wegen der ganzen Abmahner, Abzocker oder gar Erpresser schon seit ein paar Jahren nichts mehr. Ist es das Geld einfach nicht wert, lieber spare ich wo anders und kauf nicht mehr soviel Ramsch, den man eh nicht braucht.
573f4n 1 month ago
@573f4n
Hallo?
Der Typ im Video hat sein Angebot zurückgezogen weil es es sich mal eben plötzlich anders überlegt hat. Und der Echte Fall war noch ne Nummer Krasser.
Da hat er das Angebot zurückgezogen weil es seine Reifen nicht für 1 Euro verkaufen wollte. Sorry, wenn er das Angebot für den preis reinstellt muss er damit rechnen.
Sonst ziehen die Leute nur noch ihre Angebote zurück wenn ihnen der Preis nicht gefällt.
sewagii 1 month ago
@sewagii :-)) Genau daher rührt die Rechtsprechung der Obergerichte und ds BGH, weil das sonst immer so laufen würde.
bulamatadi01 1 month ago
Ich hab schon lange den Glauben an so etwas wie Gerechtigkeit der Justiz der BRD und deren Gerichte verloren! Und auf Ebay mach ich wegen der ganzen Abmahner, Abzocker oder Erpresser schon seit ein paar Jahren nichts mehr. Ist es das Geld einfach nicht wert, lieber spare ich wo anders.
573f4n 1 month ago
kein schadens ersatz..
Ich mein... was hätte sie den anderes vor mit dem geld... also echt
LoLmonsterofgreate 1 month ago
@LoLmonsterofgreate Sich einen Fistmaster für 499 € zu kaufen. Sie hat mit dem Anbieter einen Vertrag über den Verkauf eines Fistmasters im Werte von 499€ für 1€ geschlossen - was sein Problem ist. Wertzuwchs auf ihrer Seite 498 €. Nun zahlt er diesen durch ihn verhinderten Wertzuwachs selbst. Sie legt ihren Euro drauf, den sie ohnehin bezahlen wollte, und kauft sich einen Fistmaster für 499 €. Wertzuwchs auf ihrer Seite: 498 €. Genau so, wie vorher vereinbart war.
bulamatadi01 1 month ago
Versteht ich jetzt nicht. Der Gegenstand ist kaputt gegangen und kann nicht mehr verkauft werden. Warum soll er jetzt Schadensersatz zahlen? Da haben doch wohl beide Pech gehabt, denn abgesehen davon, dass sie den Artikel nicht kaufen kann, kann er ihn ja auch nicht mehr verkaufen.
AvatarFosco 1 month ago
@AvatarFosco Der Artikel ist nicht kaputt gegangen. Sein Spielzeug ist kaputt gegangen. Das war aber nicht Inhalt des Kaufvertrages, sondern der voll funktionsfähige Fistmaster, den er jetzt lieber für sich selbst behalten wollte. Selbstverständlich ist das kein Grund, dass er nun auf einmal lieber selbst damit spielen will, deshalb die Autktion wieder abzubrechen. So stehts in seinem Vertrag, auch eBay AGB genannt. Dann ersetzt er halt den dadurch dem anderen zugefügten Schaden.
bulamatadi01 1 month ago
@bulamatadi01 Achso danke, dann habe ich das mit dem Kaputtgehen falsch verstanden. Aber inwiefern ist ihr denn Schaden entstanden, abgesehen von den 2 Minuten die sie sich genommen hat 1€ zu bieten?
AvatarFosco 1 month ago
@AvatarFosco Hab ich weiter unten mal beschrieben. Aber gerne nochmal. Nach dem unberechtigten Abbruch, der deswegen nicht das Zustandekommen des Kaufvertrages verhindern kann, grundsätzlich nicht, hatte sie mit jemanden einen Vertrag gehabt, der ihr einen Kaufgegenstand im Werte von 499 € für nur einen 1€ verkaufen wollte. Wollte er, denn er hat den Deal abgeschlossen, nicht sie. Sie hätte ja weitergeboten. Wertzuwachs bei ihr 498 €. Den hat er verhindert, also zahlt er ihn jetzt.
bulamatadi01 1 month ago
@AvatarFosco Also ich nehme das zurück. Wenn man hier richtig zuhört, ist der Fall jetzt ganz anders, als in der HA. Hiernach sei der angebotene FM "zerstört". Ein zerstörter FM hat aber keinen Wert. Weder muss sie kaputten, wertlosen Scheiß für 1€ kaufen, noch muss er nach dem Abbruch liefern, wenn er zugleich den Vertrag wegen Irrtums anfechtet oder vom Widerrufsrecht Gebrauch macht, vorausgesetzt natürlich, dass der Mangel ihm nicht zuzurechnen ist. Null Wert, Null Schaden.
bulamatadi01 1 month ago
Dem Richter hat man wohl ins Hirn geschissen. so ein Schwachsinniges Urteil ! Da is mann ja besser dran wenn man ne Bank überfällt. :S ;)
1998schlumpfy 1 month ago
Wenn extrem hochpreisige Güter zur Auktion angeboten werden und sich Kläger und Beklagter kennen, eine interessante Möglichkeit zur Geldwäsche. Genial!
GoeCam 1 month ago 2
Und ich dachte immer, die bloße Aussicht auf einen Gewinn begründet keinen Schadensersatz.
Arminixnix 1 month ago
Verrücktes Deutschland...
Gasolin1 1 month ago
Soo dumm!
heidaz 1 month ago
Dieser Staat ist echt Scheiße... ohne Kaufvertrag kann einen jemand das Geld aus die Tasche ziehen.................
FairGerechtSoziaL 1 month ago 29
@FairGerechtSoziaL So ein Blödsinn, nehme an, dass du das dem Video entnommen hast. Das ist aber falsch. Lies lieber die Entscheidung des AG. Die Entscheidungen beruhen alle ausschließlich daruf, DASS es Kaufverträge gegeben hat, die von den Beklagten aber gebrochen wurden. Ohne Kaufvertrag würde es diese Entscheidungen so gar nicht geben können.
bulamatadi01 1 month ago
@FairGerechtSoziaL
nicht dein erst oder? nur weil ein Richter es so entscheidet ist der gesamte Staat schuld?
Thetb93 1 month ago
@FairGerechtSoziaL
Erwachsene Menschen stellen die Angebote bei eBay rein :-\
Wenn die Ware beschädigt oder geklaut ist musst du auch nix zahlen.
Der Typ hat seine Winterreifen (auch noch am Ende des Winters :-\) für einen Euro rein eingestellt und die Auktion eben mal beendet weil er sie nicht für einen Euro verkaufen wollte obwohl er den preis selber festgelegt hat.
Wenn du sowas als Fair ansiehst läuft echt was schief.
sewagii 1 month ago
@FairGerechtSoziaL haha selbst schuld wenns soviele dumme leute gibt
kackagamingTRASH 1 month ago
Ähm, der Fistmaster ist aber nicht anderweitig veräußert worden. Pervi konnte zum Zeitpunkt des Startes der Auktion doch nicht davon ausgehen das sein Fistmaster beschädigt wird.
Moriarty1982 1 month ago
@Moriarty1982 Auch in dem Fall der HA, der ja nur schlecht dem AG- Fall nachgestellt wurde, der hier als Begründung für die Lösung herhalten sollte (auch dort wurden die Autoreifen anderweitig weiter verkauft), hatte der Pervi es selbst in der Hand, sich an den Vertrag zu halten oder nicht. Ein Widerrufsrecht stand ihm nicht zu, ein Anfechtungsrecht auch nicht, also hat er den Fistmaster zu liefern. Kann er das nicht oder will er es nicht, zahlt er.
bulamatadi01 1 month ago
Ich habe das Urteil gelesen, und wenn ich es richtig verstanden habe, hat er die Reifen schon anderweitig für 120 Euro verkauft. Hätte er gesagt, dass die Reifen gestohlen worden wären, hätte der Kläger nichts machen können, oder? Und warum erhält der Kläger den Neupreis, und nicht irgend wie einen Zwischenwert, denn Sinn einer e-Bay Aktion ist doch Geld zu sparen, und normalerweise bieten man doch nicht zu dem Preis, den man in einem Geschäft normalerweise bezahlen müßte.
Harvey3101 1 month ago
@Harvey3101 Es geht um den Wert des Kaufgegenstandes, den man erhalten hätte, wäre der Kaufvertrag ungestört durchgeführt worden. Danach zahlt der Meistbietende den Kaufpreis und erhält als Gegenwert den Wert des Kaufgegenstandes und keinen geringeren, aber auch keinen höheren. Der Wert der Reifen wurde vom Anbieter nicht bestritten, was er hätte tun können. Er wollte es so. Dann kriegt er es auch so. Ist ja erwachsen. Der Richter ist nicht seine Mutter.
bulamatadi01 1 month ago
@bulamatadi01
okay, stimmt. Aber da ja der Verkäufer die Reifen selbst für 120 Euro verkauft hatte, war es wahrscheinlich ein Fehler von ihm, den Wert des Kaufgegenstandes anzuerkennen, denn für ihn waren die Reifen ja 120 Euro wert. Bin kein Jurist, würde mir aber logisch erscheinen.
Würde sagen, der Verkäufer ist auf jeden Fall juristisch schlecht beraten worden.
Harvey3101 1 month ago
@Harvey3101 Oh ja, das sehe ich auch so :-)
bulamatadi01 1 month ago
Was ist wenn EBAY SELBST eine Auktion rausnimmt, weil es z.B. AUF EBAY (nicht generell) verboten war oder das Angebot einen Formfehler (der laut Ebay-AGB) verboten ist enthielt?
FonGoTT 1 month ago
@FonGoTT Dann sollte es nichts geben. Denn für den Bieter gelten ja die gleichen Regeln. Tiere dürfen z.B. nicht verkauft werden. Alle Mitgleider akzeptieren diese Regel. Somit ist es ebenso falsch auf ein Tier zu bieten, wie eines anzubieten.
borstenpinsel 1 month ago
Im Urteil seht das er den Gegenstand an einen anderen verkauft hat und deshalb abgebrochen hat. Das ist Natürlich ein ganz ander umstant
Darkerertrue 1 month ago
Wenn ich das ganze menschlich betrachte, dann finde ich dass das Gericht falsch gehandelt hat.
Wenn die Frau einen Euro bietet und die Auktion noch nicht abgeschlossen ist, dann bedeutet dies doch nicht sie hätte den Fistmaster für nur einen Euro bekommen.
GuthixGriffin 1 month ago
@GuthixGriffin Die Auktion ist aber auch durch den Abbruch abgeschlossen. Und den hatte der Anbieter selbst in der Hand. Als Mündiger und angebliche Geschäftsfähiger hatte er einen Vertrag mit ihr geschlossen, ihr den Fistmaster für einen € zu verkaufen. So funktioniert unser Kaufrecht. Angebot und Annahme = Vertrag. Verträge müssen eingehalten werden. Wer einen Vertrag schuldhaft nicht einhält, macht sich schadensersatzpflichtig.
bulamatadi01 1 month ago
@GuthixGriffin exakt, wäre die auktion sofortkauf "1€" wäre das Urteil nachvollziehbar.
scinaty 1 month ago
Ich stelle ein höherwertiges Auto für 60.000 Euro bei ebay ein und das Auto wird geklaut. Nun breche ich die Auktion ab, da ich das Auto nicht mehr habe. Nun soll ich also für das ohnehin verlorengegangene Vermögen von 60.000 Euro nochmal 60.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Hasenpfote01 1 month ago
@Hasenpfote01
Nein da vermutlich nicht
sewagii 1 month ago
@sewagii Das gibt keinen Sinn, es ist für das Gericht doch kein Unterschied festsellbar.
Parralyzed 1 month ago
@Parralyzed
Auktionen darfst du abbrechen wenn ein guter Grund vorliegt.
Beispielfall:
Kamera aus Auto geklaut:
Vor dem AG Bad Hersfeld und dem LG Fulda blieb die Klage erfolglos. Kein Schadensersatz da zwischen ihm und dem Anbieter der Digitalkamera kein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Aufgrund des Diebstahls sei der Anbieter gemäß der AGB von Ebay berechtigt gewesen, sein Verkaufsangebot zurückzunehmen.
sewagii 1 month ago
@sewagii Insoweit stimme ich dir ja zu, aber wenn jetzt der Fistmaster kaputt gegangen ist, ist es doch im endeffekt das Gleiche oder nicht? Ich glaube, dass da Sempervideo einen Fehler gemacht hat.
Parralyzed 1 month ago
@Parralyzed
Im ersten Video wurde gesagt (soweit ich mich erinnern kann) der Fistmaster den Pervertson für den Eigengebrauch genutzt hat ist kaputt gegangen. Deshalb hat er die Auktion zurückgezogen. (Das sein eigener kaputt gegangen ist spielt keine Rolle).
Der Fistmaster der zur Auktion stand war nämlich noch voll funktionsbereit.
Irgendwie hat Semper Video da was vermehrt, im zweiten Video war dann irgendwie was durcheinander gekommen :-\
sewagii 1 month ago
@Hasenpfote01 Nein, in diesem Fall hättest du einen Grund, die Autkion abzubrechen und den Vertrag sodann zu widerrufen, woraufhin du keine Leistungspflicht mehr hättest, bsopw. den Kaufgegenstand zu liefern und zu übereignen. Eine unmögliche Leistung kann zudem nicht gefordert werden und befreit auch von der Leistungspflicht. Dass der Kaufgegenstand gestohlen wurde, ist ja nicht deine Schuld, du bist ja nicht der Dieb, du kannst dir nichts stehlen, was dir ohnehin gehört.
bulamatadi01 1 month ago
@Hasenpfote01 In den beschriebenen Fällen haben die Anbieter jeweils selbst dafür gesorgt, dass sie etwas nicht mehr liefern können, weil sie es anderweitig verkauft hatten. Also hatten sie Geld für etwas bekommen, was sie einem anderen hätten übereignen müssen. Von der Kohle, die sie für den Verkauf erhileten, dürfen sie dann auch gerne den Schaden ihres Vertragspartners bezahlen. das ist genau richtig so. Die meisten versetzen sich nur in die Anbieterolle, nie in die des Bieters.
bulamatadi01 1 month ago
Was wäre denn passiert wenn Bitchy 499€ geboten hätte?
psp3105 1 month ago
Und warum gibt es dann die Funktion von Ebay die Auktion rauszunehmen, wenn es doch eh nur für Schaden sorgt? o:
Yiniji 1 month ago
Ich weiß, dass die HA von einigen vollkommen richtig gelöst wurde. Dagegen ist die Erklärung in diesem Video hier nachgerade falsch. Damit werden die Leute in die Irre geführt, Abhilfe schafft allenfalls, wenn jemand dem Link folgte und die Gründe selbst liest. Dann erfährt er vielleicht doch, dass es sich, hier wie da, nur um die Verletzung von Vertragspflichten handelte. Sprechers Beispiel einer unerlaubten Handlung ist völlig deplaziert. Das hat weder mit der HA noch dem AG-Fall etwas zu tun.
bulamatadi01 1 month ago
Bitchy mc Slut hat eher anspruch auf Kostenfreie Fistings in his Face.
zahlwerk 1 month ago
Also ich würde definitiv in die nächste Instanz gehen. Viel schlimmer kann es ja eh nicht mehr werden.
MADBlacklord 1 month ago 23
@MADBlacklord Es gibt keine nächste Instanz. Bei Berufungssummen bis höchstens 600 € ist die Berufung unzulässig, bei einer Beschwer von höchstens 600 € ist sie nicht statthaft. Es bleibt also bei dem Urteil, da es 600 € Beschwer nicht übersteigt. Dein Anwalt wüsste das auch und würde nicht in die Berufung gehen, und ohne ihn könntest du auch gar nicht, da sie beim Landgericht einzulegen wäre, wo Anwaltszwang besteht.
bulamatadi01 1 month ago
@bulamatadi01 btw: Selbst wenn das AG die Berufung zulassen würde, würdest du sie verlieren, da das LG noch viel weniger von der BGH-Rechtsprechung abweichen würde, an die sich das AG bereits gehalten hatte und zu keinem andreen Ergebnis käme. Das ist mittlerweile gängie Rechtsprechung und überhaupt nichts Neues. Da haben andere schon viel höhere Summen zahlen müssen.
bulamatadi01 1 month ago
@MADBlacklord Habe gerade gelesen, dass das AG es für geboten hielt, wegen dessen Auslegung des BGH- Urteils vom 08. Juni 2011, Aktenzeichen XIII ZR 305/10 und der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, der Fortbildung des Rechts und der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts möglich zu machen. Es geht um die eBay AGB. Jetzt kann der Beklagte also doch noch in Berufung gehen, wenn er die Kosten nicht scheut.
bulamatadi01 1 month ago
Also vor dem Abbruch selbst einfach den Neupreis bieten und man hat ruhe?
Alexhoch4 1 month ago
Wie geil ist das den...vielen Dank dafür
odatas 1 month ago
Bereits 2005 hatte das OLG Oldenburg einen Anbietenden zur Zahlung von 2.500 € verurteilt, weil auch jener seinerzeit meinte, einen Pkw des Werts 7.000 € bei eBay zu versteigern, Startpreis war 1 € . 3 Tage vor Angebotsende brach er die Autktion ab. Der Meistbietende verlangte das zwischenzeitlich vom Anbieter anderweitig verkaufte Kfz zum Preis von 4.500 € heraus. Pkw war nicht mehr da, erfüllt werden konnte also nicht, Leistung kann nicht mehr verlangt werden, Folge: Schadenersatz. Nicht neu.
bulamatadi01 1 month ago
Bisschen anderst ist es aber schon, anderweitig verkauft ist ja nicht gleich defekt.
LutzBS 1 month ago
@LutzBS ok hat sich bereits erledigt
LutzBS 1 month ago
Jetzt funktioniert meine Nutten-These nicht mehr. Oder etwa doch? Schadensersatz wenn Bitchy mittendrin abbricht? Könnte das Team ja mal recherchieren..
Smartie753 1 month ago 3
loli
TheDJNatcho 1 month ago in playlist Weitere Videos von SemperVideo
Zeit für 'ne Holzauktion!
87solarsky 1 month ago
armes deutschland
TheGnom1 1 month ago
@TheGnom1 Selber arm!
87solarsky 1 month ago
Es kommt und kam sehr wohl auf einen Vertrag an. Der hier gemeinte Nichterfüllungsschaden erforderte eine vorherige Leistungspflicht des Anbietenden, die dem gegenseitigen Vertrag entstammte. Dem Bieter stand der Schadenersatz statt der Leistung zu, der an die Stelle der primär geschuldeten Leistung trat, die nicht mehr verlangt werden kann - weil die Reifen bereits weg waren! Das AG stützte sich auch auf die BGH-Rechtsprechung. Bei Streitwerten unter 600 € ist die Berufung ohenhin unzulässig.
bulamatadi01 1 month ago
@bulamatadi01 Danke für die Info mit den 600€.
In einem anderen Fall (Preisfehler in Onlineshop) wurde geurteilt dass man nur Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn man nachweisen kann, dass einem ein gutes Geschäft durch die Lappen gegangen ist (man hat ein gutes Angebot ausgeschlagen, weil man ja dachte, man bekommt noch ein besseres).
Warum gilt diese "Leitsungspflicht" nicht für den Shop?
borstenpinsel 1 month ago
@borstenpinsel Ich denke, bei deinem Fall ging es um den Ersatz des entgangenen Gewinns. Der entgangene Gewinn umfasst alle vermögenswerten Vorteile, die dem Geschädigten zur Zeit des schädigenden Ereignisses noch nicht zugeflossen waren, die er aber ohne die Schädigung erlangt hätte, sprich: das gute Geschäft wäre zu Stande gekommen, wenn nicht dies oder das durch den anderen dazwischen gekommen wäre. Das muss aber der beweisen, der sich darauf beruft. Müsstest du den Fall genauer erklären.
bulamatadi01 1 month ago
kann man SemperVideo heiraten ? xD
mjay19 1 month ago 2
@borstenpinsel wenn du 99€ setzt bekommst du 400€ schadens ersatz. wenn du dann einen neuen fistmaster kaufst nimmst du die 400€ vom verkäufer und die 99€ die du zahlen wolltest.
Moincroaftar 1 month ago
@Moincroaftar Jaja. Kaum denkt man ein bißchen nach ergibt alles einen Sinn. :P Meistens zumindest. Danke
borstenpinsel 1 month ago
Ergo: Die Sicherste Methode zum "Abbrechen" einer Auktion ist immernoch, einen Bekannten oder Kollegen zu bitten, irgeneinen astronomischen Betrag zu setzen und nach Ende so zu tun, als würde man den Kauf komplett durchziehen (Mit Bewertung und was dazugehört). Dann kann einem wirklich niemand mehr was!
sebwan 1 month ago
@sebwan Ne. Einfach abbrechen, nach dem Bekannte geboten hat.
Wenn man den Kauf durchzieht muss man ja die eBay Gebühr bezahlen.
borstenpinsel 1 month ago
"Gilt nur für den Höchstbietenden".
Neue Masche. Zweitaccount, schnell mal drüber bieten und dann alles abbrechen.
Die Richter waren wohl besoffen. Schadensersatz schön und gut, aber wie weiter unten schon von jmd. erwähnt: Je höher das Gebot desto weniger Schadensesatz? WTF
borstenpinsel 1 month ago
Merkwürdig, Aber wieder was gelernt.
Setze mein zeug eh so rein das ich am ende raus bekomme was ich auch haben möchte.
Danke für die info
LutzBS 1 month ago
Sprich:
Setze 1€ auf i.was wertvolles in Ebay, was abgebrochen werden könnte. Wenns abgebrochen wird, verklag den Verkäufer. Repeat for infinite Money.
Kann ich mir das so vorstellen? Wenns so ist, dann hat unser Rechtssystem echt ein paar Kracher auf Lager...
TheLudwig1992 1 month ago
xD wenn ich ihnen in ihre karre trete kommt da auch kein vertrag zu stande :D lolool
hl2mukkel 1 month ago in playlist More videos from SemperVideo
Ich geh mal fix bieten... ^^
MoronRaving 1 month ago 2
Ich finde bei diesem Fall hat das Rechtssystem wider einmal versagt.
awelmann 1 month ago 2
Wie Ungerecht!!!
everloving7 1 month ago
Endlich ist das große "720p-Fenster" wieder da!!!
xXJuTjubXx 1 month ago 2
bitchy mc Slut XD
xdaaron1996 1 month ago
Oh Nein ;-)
Diese ganzen Isntanzen vom Landgericht bis zum Oberlandesgericht machen wir grade in der Schule ;D
MrMinecraftGamer 1 month ago
Hoffendlich kommt mein Kommentar auch mal in ein Semper Video :D
Doganderboss 1 month ago
Das mit dem 1€ verstehe ich nicht?
Bitchy hat doch quasi schon einen Euro gezahlt und bekommt Schadensersatz in Höhe von
Neupreis - Gebot?
Je mehr ich biete umso weniger Schadensersatz bekomme ich?
sewagii 1 month ago 3
@sewagii Sie hat 1 euro geboten, nicht bezahlt. hmm oder muss sie noch 1 euro zahlen ?
LutzBS 1 month ago
@LutzBS Nein, wenn ja muss er ihr 499 € Schadensersatz zahlen also von daher
Bl4ckT1ger95 1 month ago
Wenn ich gegen Ihre Karre trete kommt auch kein Vertrag zu stande xD so geil
ViamalaN1 1 month ago 3
danke gutes video :D
LuckyNumbrSlev7n 1 month ago
hätt ich echt nicht gedacht...unglaublich :D
Volcom2712 1 month ago