Added: 2 years ago
From: seriousramius
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All Comments (8)

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  • schaut euch genau an 0:49 sekunden vom Film , da hat der typ gar keine worte meh.. ohh man wie ...... doch der typ ist aber ich sag euch nur eins das ist nur der anfang , das sind die typen die schuld dran sind das in paar jahren die kriminalitt so hoch wird das er um sein leben bangen wird ...

    ps : schuld dran sind die iluminaten die wollen die weltherschaft, präsidenten kanzlers usw sind nur marionetten, bosse die das weltvermögen haben und wirtschaftskriesen herbeirufen das die die kings

  • wie passt das zusammen ?..

    .. gar nicht , das ist Betrug !!!

  • Juristisch wird der Tatbestand des Betruges nur sehr sehr schwer nachweißbar sein, denn § 263 StGB setzt die Absicht also den Vorsatz einen Betrug zu begehen voraus und es gibt nichts das schwerer nachzuweisen ist.

  • und wie sähe es mit arglistiger Täuschung aus, die angesprochene Fa. hat die Mitarbeiter schließlich über das Limit welches für Kurzarbeiter gilt, hinaus beschäftigt.

  • Zuerst einmal gibt es den Begriff der arglistigen Täuschung im Strafrecht nicht! Des Weiteren ist auch im Zivil- und Verwaltungsrecht wo es diesen Begriff gibt bei einer arglistigen Täuschung der Vorsatz zwingend nachzuweisen! Und Vorsatz nachzuweisen ist sehr sehr schwer!

  • M.M. nach ist der Vorsatz bereits dadurch gegeben, das die Arbeiter trotz Fortzahlung des KA Geldes unter Vollzeit beschäftigt wurden ohne die AA darüber zu unterrichten,dass keine KA mehr vorliegt. Hier ging es darum parallel zum regülären Betrieb,weiterhin die Mittel zur Subvention einzusacken. Ich bin kein Rechtsverdreher aber wenn dann sollte man die Fa. wg. versäumter Information ggü. der AA belangen.

  • Deine Meinung in ehren, aber sie hat mit der Wahrheit nichts zu tun!! Denn juristisch setzt der Vorsatz voraus, dass der Beschuldigte wissentlich und willentlich die Tat begangen hat! Und dies lässt sich nur in Verbindung mit dem paper trail nachweisen, eine Handlungsweise an sich genügt nicht! Des Weiteren wäre eine versäumte Weitergabe von Informationen an die BA nur eine Ordnungswidrigkeit die mit einer relativ geringen Geldstrafe belegt ist!

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