Added: 3 years ago
From: yakuzaink112
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All Comments (51)

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  • mmh hab was geiles entdeckt haha

  • hehe das beste wäre heute oder überhaupt wenn ich jemand netten zum chattn finden würde

  • @YeeMaeuh88

    zum chatten?

  • oh große worte....

    

  • Nur Spinner bei der Barther Feuerwehr.......

  • wenn in eberswalde das erste fahrzeug nach 7 min raus fährt dann würde ich mir gedanken machen da sind bei uns alle raus mit boot und das müssen wir erst hinterhängen und nur so es wohnen min.6 kameraden dicht drann da is mann eben auch schnell raus

  • @blackflamaro

    es gibt auch noch normale Feuerwehrleute,DANKE :-)

    einige haben den Sinn nicht verstanden warum man hier ein video reinstellt,ich denke um Erfahrungen auszutauschen und nicht wer hier der geilste ist..

    in diesem Sinne

  • @yakuzaink112 Du hast genau die Einstellung, die ich so oft vermisse. Und um den Erfahrungsaustausch zu fördern, hab ich mal ein Forum bzw. eine Seite mit vielen News rund um die Feuerwehren und deren Einsätze auf gemacht.

    Link steht im Profil. Liebe Grüße

  • Also ich bin Feuerwehrman in der FF Eberswalde. Eberswalde hat ca 42.000 Einwohner. Bei uns ist das erste Fahrzeug nach ca 7 min drausen. Und ne Ausrückzeit von 100 sek. für ne FF. ist für mich abnormal. Unsere Bf hir in Eberswalde hat ne Ausrückzeit von 90 sek. Also meiner Meinug nach haben diese leute jeden Sinn zur Realität verloren. Und für einen Gewächshausbrand würde ich zu 100% nicht mein Führerschein aufs spiel setzen. Das Gewächshaus brennt 5 min später auch noch, es rennt nicht weg!

  • dann leg ich dir mal noch ganz warm den Absatz 8 des Paragraphen 35 STVO ans Herz:

    "Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

    und jetzt hätte ich gerne noch gewusst, wo steht, dass du deine Sonderrechte mit Warnblinkanlage kennzeichnen darfst.

  • @klauskarlkraus Wo steht denn, dass du den Warnblinker benutzen darfst?

    Weißt du, dass die Warnblinkanlage nur verwendet werden darf, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen? Dementsprechend siehst du dich selber als Gefährung anderer und verstößt damit u.a. gegen die §§ 1, 35 und 38 STVO. Glückwunsch. Bleibt zu hoffen, dass du von der Wehrführung ordentlich was auf den Deckel kriegst, bevor irgendwas schlimmes passiert. DANN is die Kacke nämlich voll am dampfen.

  • in meien augen seid ihr alles ganz wichtige!!! man es is net einer besser wie der andere hier..PALABER

  • PKW und Sonderrechte; erklär mal der Mutter des kelinen Kindes, das tot unter deinem Auto liegt, das du auf dem Weg zum Einsatz warst und dass doch eigtl. alle in eurem 10000 Seelen-Ort über deinen Warnblinker bescheid wissen. Die STVO wird dich dann zu Recht nicht schützen, verlaß dich drauf!

    Bitte seid vorsichtig, Eigenschutz ist doch das Zauberwort der ersten Lehrstunde, darüberhinaus eben auch andere schützen!

  • jo da ist ja auch toms schtif vader

  • Naja, wenn ich so überlege...

    Tagsüber einen Einsatz und 50 total-verrücke Fw Angehörige rasen mit Warnblinker und Dachaufsetzer durchs Dorf oder Stadt???

    Das soll legal sein ? Kann ich mir nicht vorstellen!!

    Da sollte sich der gesunde Menschenverstand einschalten und jedem klar sein, dass man gerade als Fw-Angehöriger Verantwortlich ist wenn etwas passiert. Dann heißt es nämlich nicht der PKW Fahrer xy sondern die Feuerwehr.

  • Comment removed

  • Sonderwegrecht? Sowas gibbet überhaupt nicht, man hat entweder Sonderrecht (auch mit Privat PKW) oder man hat das Wegrecht, letzteres aber nur unter benutzung von Blaulicht in kombination mit Martinshorn.

    Warnblinker, NEIN !!!

    Überlegt mal ihr fahrt auf einer Vorfahrtsstraße und kommt an eine Kreuzung und habt den Warnblinker an und ihr wollt geradeaus, und von rechts kommt ein PKW er sieht euch und deutet den Warnblinker falsch und denkt du wolltest rechts abbiegen und fährt raus. Crash

  • in der zeit ist bei uns der ganze zug ausgerückt (FFW)

  • @Phlipplipp01

    denn passts ja, hier auch.

  • Unser Kompletter zug hier sind ja nit viele weggefahren, In der Zeit ist ELW, TLF, LF, DL/K, GW-L schon weg.

  • Exclusive8844 hat vollkommen recht!!!!!!

    Und den "ich fahre mit warnblinker zur Wache" sollte man den Führerschein entziehen!!

    So ein blödsinnn, dass die Wehrführung dazu nichts sagt kann ich nicht verstehen!!!

  • Comment removed

  • @klauskarlkraus wasn selten dämlicher und noch dazu falscher Kommentar. Was bist du bitte für ein Feuerwehrmann, wenn du jemand anderem wünscht, dass seine Bude abbrennt?

    Was bringts denn, wenn du mit Warnblinker zum Gerätehaus fährst? Nichts. Stopp doch mal die Zeit, die du mit und ohne Warnblinker brauchst, du wirst sehen, da sind keine 20 Sekunden Unterschied. Ganz im Gegenteil: Wenn du ohne Warnblinker fährt, wissen andere Verkehrsteilnehmer wenigstens, ob und wohin du abbiegen willst.

  • Comment removed

  • @klauskarlkraus Wo steht denn, dass du den Warnblinker benutzen darfst?

    Du weißt schon, dass die Warnblinkanlage nur verwendet werden darf, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen? Dementsprechend siehst du dich selber als Gefährung anderer und verstößt damit u.a. gegen die §§ 1, 35 und 38 STVO. Glückwunsch. Bleibt zu hoffen, dass du von der Wehrführung ordentlich was auf den Deckel kriegst, bevor irgendwas schlimmes passiert. DANN ist die Kacke nämlich voll am dampfen.

  • @klauskarlkraus Wo steht denn, dass du den Warnblinker benutzen darfst?

    Weißt du, dass die Warnblinkanlage nur verwendet werden darf, um andere Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen? Dementsprechend siehst du dich selber als Gefährung anderer und verstößt damit u.a. gegen die §§ 1, 35 und 38 STVO. Glückwunsch. Bleibt zu hoffen, dass du von der Wehrführung ordentlich was auf den Deckel kriegst, bevor irgendwas schlimmes passiert. DANN is die Kacke nämlich voll am dampfen.

  • @klauskarlkraus welcher § der STVO erlaubt dir denn, die Warnblinkanlage im Einsatzfall zu benutzen?

    Lies mal den § 16 STVO durch. Da steht drin, dass du den Warnblinker nur benutzen darfst, um andere vor einer Gefahr zu warnen. Siehst du dich also als Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer? Interessant. Damit verstößt du nämlich gegen die §§ 1, 35 und 38 STVO. Ich rats dir, mach dich lieber mal schlau und hör auf mit dem Scheiß, sonst is die Kacke ganz schnell am dampfen, wenn was passiert.

  • @klauskarlkraus soso. Dann verrat mir doch bitte mal, welcher Paragraph der STVO es dir erlaubt, im Einsatzfall mit Warnblinker durch die Gegend zu fahren.

  • ich kann dir verraten, dass der § 16 es verbietet. Demnach darf die Warnblinkanlage nur verwendet werden, um die anderen Verkehrsteilnehmer vor einer Gefahr zu warnen. Wenn diese Gefahr von DIR ausgeht, verstößt du dabei gegen die Paragraphen 1 und 35 der STVO.

  • Comment removed

  • Comment removed

  • Man darf als Feuerwehrmann wegerecht nur dann in anspruch nehmen wenn man Blaulicht und Folgetonhorn an hat !

    Das heißt mit dem Privat PKW hat man keine besonderen wegerechte und man MUSS sich in jeder hinsicht an die StVO halten.

    Und außerdem hat es keinen Sinn zum Einsatz wie ein wahnsiniger hinzurasen - Den da passieren die meisten unfälle und die eigene Sicherheit ist immer noch die wichtigste, und helfen kann man dann auch niemanden mehr !

    Also fahrt VORSICHTIG und nicht zu schnell !!

  • Es ist tatsächlich so das man sonderwegrechte hat , auch mit dem privaten PKW , aber UNTER möglichster BEACHTUNG der STVO

  • @Zerwheme wos soll na bitteschön sonderwegerecht sein?? sowos gibs ned! erst denken dann schreiben...

  • @G1i1l2

    Ich weiß ja net wo du her kommst, aber hier ist es aufjedenfall so.

    Wiegesagt, man muss die STVO möglichst beachten.

    Sobald man alarmiert wird, ist man im Einsatz.

    Dar es bei unserm lbz die 13 minuten ausrück-friest einzuhalten gilt, haben wir zumindest sonderrechte ( auch ohne signalisierung).

    Das ganze haben wir letztens nochmal von der POLIZEI in ner Übung erklärt bekommen, also denke ich , das es stimmt...

  • @Zerwheme ja des is scho klar aba es gibt trotzdem kein sonderwegerecht!!!

    Entweder sonderrecht oder wegerecht, des sind 2 unterschiedliche paragraphen!!

  • @G1i1l2

    Mhh, ja da muss ich dir recht geben:)

    Ich weiß ja auch nich, ich verknudel diese 2 wörter immer zu einem^^

    Sry , du hattest recht

  • also laut Gesetz ist es der Feuerwehr erlaubt Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Dazu ist auch keine Kennzeichnung notwendig (Blaulicht etc.). Auch ist nicht definiert, dass man als Privatfahrzeug das nicht auch darf. Es ist nur unsinnig, weil die anderen verkehrsteilnehmer einen ja nicht zwangsläufig als FF-Mitglied erkennen. Wegerechte sind definitiv nur mit Blaulicht UND Martinshorn gegeben. Achso und Warnblinker dient soweit ich weiß zur absicherung einer Gefahr...seit ihr eine?

  • Als Fahrer von Privat Kraftfahrzeugen hat man keinerlei Sonderrechte, die man in Anspruch nehmen Kann.

    Du darfst dich bloß nicht erwischen lassen.

    Wenn doch dann trifft dich die volle Härte des Gesetzes!

    Warnblinker dürfen auch nicht dazu genutzt werden um schneller voran zu kommen.

    Im § 15 StVO steht das auch drin.

    Das ist eine OWi und wird teuer geahndet.

  • @retter126: sorry, ist leider falsch. siehe §35 StVO... ich habe Sonderrechte, auch mit meinem privatenPKW, Fahrrad, etc. Das Gefährliche an der Sache: es erkennt kein Aussenstehender, daß ich auf dem Weg zum GH die Sonderrechte in Anspruch nehmen möchte. Also immer schön brav fahren! §1 StVO gilt immer: keine Gefährdung Anderer!!!

  • @10I13

    dann lies mal genau...man darf wegerechte inanspruch nehmen,aber das ist eine gradwanderung weil wir als kameraden zum einsatz nicht recht erkenntlich zeigen können!also nix mit wichtigtuer,in unserer 10.000 einwohnerstadt wissen die leute dann bescheid wenn wir so von hinten kommen!

    erst mal ordentlich die stvo lesen und dann den hals aufreißen...

    in diesem sinne

  • @yakuzaink112: du meinst bestimmt "Sonderrechte". Wegerecht kann ich mir nur mit Blaulicht und Horn einfordern (§38StVO).

  • darf man eigentlich mit Warnblinker zum Feuerwehrhaus fahren? Also bei der Alarmierung

  • ja darf man

    mache ich auch manchmal

  • Laut StVo nicht, aber egal ob man es darf oder nicht, es bringt nichts (abgesehen das keiner weiß wann/ob man abbiegen möchte) und sieht auch noch blöd aus.

    Nur was für Wichtigtuer!

  • Schönes Video 5*

  • also wie schnell man ausrückt kommt drauf an wie der verkahr im ort ist und wie weit die leute wohnen, die anzahl der besatzung im wagen, wo sich die kameraden umziehen ... und viele mehr. da sind viele sachen wo ebend ne feuerwehr schnell oder langsam ausrückt, bei unsere feuerwehr is das 1. fahrzeug in 2 min draußen.

  • Wo liegt das problem? das Video beginnt ja nicht unmittelbar bei alarm so wie ich das sehe, sondern geschätzt mal nach einer od. 2 min.

    dahar haben die auch hier eine normale ausrückezeit.

    Meine FF rückt bereits, wenns passt, nach 2 min mit dem ersten Fzg aus 1/5. Im schnitt sinds aber 3-4 min.

    MfG Bernhard

  • 2seite

    wenn ich ihr lese das ein FF in 4 min. 4 Fahrzeuge das ist nicht normal und solte man auch nicht glauben

    unsere FF am Tage 2-3 min 1 Fz. Nacht 4 min wir habe mal in 2min 30 c geschaft am Tage aber auch wenn wir von 52 Fw-Leuten 20 um die ecke wohnen schafen wir selten unter 2-3min. und wir haben auch 4 Fz. und BAB als Einsatzgebiet .und dann lese ich noch BF weil sie nicht mal 1 Min brauchen und Stadt sagt bei so schnell keine BF. was für Treume habt ihr den weiter so.

  • Hallo

    Ich habe mir grade dieses Video angeschaut muss mal sagen es ist nicht schlecht aber was ihr als Text zu lesen bekommen da kommt mir alles Hoch wenn ein FF nach 1:40 1 Fz raus fahrt ist gut aber wenn ich lese 1 Min. das glaubt nicht mal ein Schwein weil ein Ausrückzeit von 2-4 Min bei eine Schwer/Standortwehr ist nomal es kommt auch immer drauf an wo die Kamaraden Wohnen aber alles unter 2 min glaubt ich nicht ausser wenn er vor der Feuerwehr wartet auf den Einsatz Grüß Kreis FF LWL

  • @darkschnubbi

    da s ja endlich mal ein ordentliches kommentar,man stellt hier wohl keine videos rein und so ne blöden kommentare zu bekommen.

    es geht um erfahrungsaustausch u nix wer der schnellste ist.......

    in diesesm sinne

  • ist schon geil was hier teilweise vom stapel gelassen wird! ihr seid alle der meinung die oberharten firefighter zu sein, aber habt wohl nie was über die grundprinzipien gelernt in ner Feuerwehr!ich kann mich erinnern das kameradschaft ein wichtiger bestandteil is, aber bei einigen siehts wohl so aus das sie nur blaulicht und prestige-geil sind! es is doch nunma scheißegal ob ne wehr nach 1min oder nach 5 draußen ist... leute leute werdet endlich ma erwachsen

  • wa?

    1min nach alamierung sind alle fahrzeuge raus?wie groß ist bitte euer fuhrpark?1mtw oder was?

    ihr seit ja alles krasse fighter hier...lach

    dann sind bei euch eine wachbereitschaft in der ff.bei uns wird über fme alarmiert und es kommen dann alle zum g-haus.

  • ALSO,man muss auch mal die Lage betrachten,,Gewächshausbrand!

    Weiß ja nicht in was für einer FF du bist,ihr fahrt wohl bei ner Öl-spur mit 180km/h zum Gerätehaus oder was???

    1. TLF nach 1:40min ausgerückt

    2 LF nach 3min ausgerückt.

    was ist daran nun bitter?

    dann guck dir mal andere FF`s an.

    also das erste auto unter 2min raus,das soll erstmal einer nachmachen als FF!

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